Jeden Monat gibt es 2 000 neue Hartz-IV-Klagen. Die Gesetze sind schlecht, sagt die Justizsenatorin, und will sie ändern

Bergeweise Akten

Sabine Deckwerth
4 Min

In der Invalidenstraße 52 in Mitte fahren die Postboten mit Kleinlastern vor. Und das mehrmals am Tag. Gleich morgens um 7 Uhr werden die ersten acht Kisten mit Briefen für das Sozialgericht ausgeladen. Dann sind an den beiden großen Faxgeräten des Hauses über Nacht schon etwa 1 500 Blatt Papier aufgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch schon der Nachtbriefkasten geleert, in dem sich etwa eineinhalb Kisten Briefe befanden. 8.45 Uhr kommt dann der nächste Kleinlaster mit zehn bis 24 Kisten Post aus den Job-Centern. Und so geht es weiter. Rund 3 000 Briefsendungen gehen jeden Tag am Berliner Sozialgericht ein, Umschläge mit einzelnen Schreiben oder seitenlangen Akten. "Wir rechnen in diesem Jahr mit 2 000 Hartz-IV-Klagen mehr als 2008", sagt Michael Kanert, Sprecher des Sozialgerichts und selbst Richter. Derzeit sind allein auf diesem Gebiet 16 500 Verfahren offen. Um alle Aktenberge abzuarbeiten, müssten sich alle Hartz-IV-Richter ein Jahr lang ausschließlich den Rückständen widmen.Das Grundübel für die Klageflut liegt in den "nicht praxistauglichen Hartz-IV-Gesetzen", wie Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sagte. Auf Initiative und unter Federführung der Berliner Justizverwaltung wurde deshalb Anfang des Jahres eine länderübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die unter anderem auch Berliner Sozialrichter befragte und nun Vorschläge für eine Präzisierung der Hartz-IV-Gesetze gesammelt hat. Diese "Empfehlungen", die der Berliner Zeitung vorliegen, werden jetzt den Justizministern der Länder vorgelegt.Ein großes Problem sehen die Sozialgerichte zum Beispiel bei der Erstattung von Mietkosten. Ist die Miete eines Hartz-IV-Empfängers "angemessen", wird sie von den Job-Centern gezahlt. Aber was ist angemessen? Eine gesetzlich verbindliche Regelung gibt es nicht. Deshalb werden Vorgaben verlangt - etwa für Obergrenzen von Wohnraum. Andere Richter fordern, Kosten für Unterkunft und Heizung pauschal zu zahlen.Komplizierter als das Steuerrecht ist nach Ansicht von Sozialrichtern auch die Einkommensanrechnung. Geht ein Familienvater geringverdienend arbeiten, wird sein Einkommen nicht nur auf seinen Hartz-IV-Satz, sondern auf den jedes einzelnen Familienmitglieds angerechnet. Hier sei "eine deutliche Vereinfachung" nötig, heißt es in dem Papier. Ein weiteres Problem: Die Berechnung der Warmwasserpauschale. So erhält ein alleinstehender Erwachsener 359 Euro für seinen Lebensunterhalt und zusätzlich die Kosten für die Miete - abzüglich einer Warmwasserpauschale. Laut Bundessozialgericht beträgt diese Pauschale 6,22 Euro. Die Jobcenter beharren aber nach einer Richtlinie der Sozialverwaltung auf 6,53 Euro. "Hier werden unnötige Verfahren wegen 31 Cent geführt", sagt Kanert.Um solche und andere Streitverfahren zu verhindern, hat die Arbeitsgruppe noch einen anderen Vorschlag parat: Die Einführung von Gerichtsgebühren, und zwar nicht für die Kläger, sondern für die Job-Center. Es stelle sich die Frage, heißt es in dem Papier, ob durch eine solche Gerichtskostenpflicht das Verhalten der Sozialleistungsträger so beeinflusst werden kann, dass überflüssige Verfahren vermieden und eine unstreitige Erledigung von Verfahren gefördert werden könne.Richter mit Hartz IV ausgelastetDas Papier der Arbeitsgruppe soll Grundlage für eine Beschlussempfehlung der Justizministerkonferenz im Herbst sein. Eine Änderung der Hartz-IV-Gesetze selbst kann nur der Bundestag verabschieden. Bis es soweit ist, dürften noch Monate vergehen. Eine Entlastung für das Sozialgericht ist also absehbar nicht in Sicht. So wird derzeit kein anderer Weg gesehen, als dort Personal aufzustocken. Die Zahl der Richterstellen soll noch einmal auf 120 erhöht werden. Doch Personal für die Verwaltung ist im Haushalt 2010/2011, der am 7. Juli beschlossen werden soll, nicht eingeplant. Sehr zum Ärger der Justizsenatorin. Von der Aue wollte 1,5 Millionen Euro für die Schaffung von 64 Stellen im nichtrichterlichen Dienst - etwa für weitere Wachtmeister, die die Post verteilen, für Verwaltungsmitarbeiter, die Schreibarbeiten erledigen und zum Beispiel Verfügungen schreiben. Derzeit erledigen die Richter solche Arbeiten oft nebenbei. "Wertvolle Zeit, die bei der Abarbeitung der Klagen fehlt", sagt Gerichtssprecher Kanert.------------------------------Hauptstadt der Hartz-IV-EmpfängerIn Berlin leben die meisten Hartz-IV-Empfänger. 17 Prozent der 3,4 Millionen Berliner beziehen solche Leistungen. Das sind rund 600 000 Hartz-IV-Empfänger, 60 Prozent von ihnen leben allein. Die geringste Quote hat Bayern mit 3,7 Prozent.Pro Monat gehen am Sozialgericht rund 3 000 neue Klagen ein, zwei Drittel davon betreffen die Hartz-IV-Gesetze. Bis eine Entscheidung zu Hartz IV in einem Hauptsacheverfahren ergeht, vergeht deutlich mehr als ein Jahr. Die Verfahrensdauer hat sich damit gegenüber 2006 mehr als verdoppelt.Pro Woche werden etwa 90 Hartz-IV-Fälle verhandelt. In etwa der Hälfte aller Verfahren erreichen die Kläger zumindest einen Teilerfolg.Zum Start der Hartz-IV-Reform waren fünfeinhalb Richterstellen für Hartz-Klagen eingeplant. Inzwischen hat sich diese Zahl verzehnfacht. Insgesamt befassen sich derzeit 100 Richter am Sozialgericht mit Hartz IV, Renten- oder Versicherungsklagen.------------------------------Grafik: Neue Verfahren zu Hartz IV (2004-2008). Seit Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform gehen immer mehr Klagen beim Sozialgericht ein.------------------------------Foto: Wenn die Gesetze nicht klar sind, fällt eine Rechtsprechung schwer.

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