Verkehrspolitik

Radweg auf der Kantstraße bleibt über den Winter: Doch ein neuer Rechtsstreit droht

Der Radweg auf der Kantstraße bleibt über den Winter. Die DUH zog ihren Eilantrag zurück. Doch im Frühjahr droht neuer Streit.

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Über den Radweg in der Kanstraße wird seit Längerem gestritten.

Über den Radweg in der Kanstraße wird seit Längerem gestritten.

© Lutz Deckwerth/dpa

Die Berliner Senatsverwaltung für Verkehr hat zugesagt, auf der Kantstraße während der gesamten Bauphase eine eigene, markierte und gesicherte Radverkehrsfläche einzurichten. Damit bleibt der geschützte Radweg auf der Kantstraße über das Winterhalbjahr erhalten.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die den Eilantrag eines Radfahrers unterstützt hatte, zog ihren Antrag beim Verwaltungsgericht Berlin daraufhin zurück. Für Radfahrer in Charlottenburg bedeutet das: Bus- und Radverkehr werden vorerst nicht auf eine gemeinsame Spur gelegt.

Entschieden ist der Streit damit aber nicht. Die eigentliche Neuaufteilung der Straße ist weiter geplant – und könnte im Frühjahr 2027 erneut vor Gericht landen.

Was der Senat jetzt zusichert

Die Zusage steht in der Antragserwiderung, die die Senatsverwaltung an das Verwaltungsgericht Berlin übermittelt hat. Darin heißt es, der Verkehr werde während der abschnittsweisen Bauarbeiten über eine behördlich geprüfte und angeordnete Baustellenverkehrsführung abgewickelt.

Der Radverkehr erhalte auch im Zwischenzustand eine „ausreichend dimensionierte, markierte und provisorisch gesicherte Verkehrsfläche“, so die Behörde. Bei den Bauarbeiten, die laut Senatsverwaltung in dieser Woche beginnen, handele es sich zunächst ausschließlich um Ausbesserungen am Asphalt.

Warum die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht zog

Angestoßen hatte den Fall ein betroffener Radfahrer, dessen Eilantrag die DUH unterstützte. Ziel war es, den geplanten Rückbau des geschützten Radwegs zu stoppen.

Hintergrund ist ein Wahlversprechen: Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) hatte angekündigt, den Radweg noch vor der Wahl „kurzfristig“ zu entfernen.

Kurz vor der Abstimmung warnte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, die Senatorin wolle „Fakten schaffen, die anschließend nur mit großem Aufwand und auf Kosten der Steuerzahler rückgängig gemacht werden könnten“. Das Verwaltungsgericht reagierte auf den Antrag und forderte die Senatsverwaltung auf mitzuteilen, ob sie bis zur Entscheidung auf den Rückbau verzichtet.

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278 Räder pro Stunde: Streit um die gemeinsame Bus- und Radspur

Im Kern geht es um die Frage, ob sich Busse und Fahrräder künftig eine Spur teilen sollen. Der geplante Bussonderfahrstreifen, der für Räder geöffnet würde, ist teilweise nur drei bis 3,25 Meter breit.

Eine gemeinsame Führung ist rechtlich nur zulässig, wenn in der Spitzenstunde nicht mehr als 200 Räder unterwegs sind. Bei einer Zählung der Umwelthilfe vom 25. bis 27. August waren es zwischen 236 und 278 Räder pro Stunde und Fahrtrichtung. „Man schafft mit der neuen Planung ein rechtswidriges Sicherheitsproblem“, warnte der Anwalt des Radfahrers, Remo Klinger.

Ein Pop-up-Radweg mit Vorgeschichte

Der Radstreifen in der Kantstraße gehört zu den ersten Pop-up-Radwegen Berlins. Nach einem tödlichen Unfall wurden dort 2020 provisorische Markierungen aufgebracht.

Entscheidend ist der Zeitplan. Die Markierungsarbeiten für die neue Spuraufteilung sind nach Angaben der DUH erst für das Frühjahr 2027 beauftragt.

Damit könnte eine neue Landesregierung die Planung noch ändern und sowohl dem Bus- als auch dem Radverkehr jeweils eine eigene Spur zuweisen. Die DUH fordert, Parkplätze entfallen zu lassen und eine Multifunktionsspur für Bus- und Lieferverkehr einzurichten.

Resch verweist darauf, dass die Spitzenkandidaten von Linke, Grünen und SPD vor der Wahl zugesagt hätten, den geschützten Radweg zu erhalten. Sollte der Rückbau im Frühjahr dennoch kommen, kündigt die DUH einen erneuten Eilantrag an.

Durch das Eilverfahren erhielt die DUH nach eigenen Angaben Zugang zu allen Verwaltungsakten zum Umbau der Kantstraße seit 2023. Aus ihrer Sicht werfen die Unterlagen neue Fragen zur Entstehung und Begründung des geplanten Rückbaus auf.

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