KARLSRUHE. Die Länder können bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge verlangen, dass die beteiligten Unternehmen ihre Arbeiter nach Tarif bezahlen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte ein entsprechendes Landesgesetz in Berlin. Weder die Koalitionsfreiheit noch die Berufsfreiheit seien verletzt. (Az: 1 BvL 4/00) Firmen, die in Berlin den Zuschlag für einen öffentlichen Bauauftrag bekommen, müssen zuvor erklären, dass sich ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen. Diese Zusage gilt nur für den jeweiligen Auftrag. (AFP)
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