Müssen ältere Erwerbslose die durch die Arbeitsmarktreform verkürzte Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld hinnehmen? Zwei Musterfälle hat gestern das Sozialgericht an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwiesen. Das höchste Gericht soll entscheiden, ob die von 32 auf 18 Monate gekürzte Förderung, die nur für über 55-Jährige gilt, verfassungskonform ist. In einem Fall hatte ein 54-Jähriger kurz vor Inkrafttreten der neuen Gesetze 26 Monate bewilligt bekommen, nach einer Erkrankung ein Vierteljahr später nur zwölf Monate. Außerdem geht es um einen 52-jährigen Verkäufer. Hätte dieser sich einen Tag früher arbeitslos gemeldet, hätte er 22 statt zwölf Monate Förderung erhalten. Das Sozialgericht plädiert, anders als im Gesetz vorgesehen, für längere Übergangsfristen. Dies sei im Sozialversicherungsrecht üblich. (mm.)
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