Kassiererin legt wegen Kündigung Verfassungsbeschwerde ein

Emmely zieht vor das oberste Gericht

Sabine Deckwerth
3 Min

Eine Kündigung ist unverhältnismäßig, eine Abmahnung hätte gereicht: Die Kassiererin Barbara E., genannt Emmely, wendet sich nach ihrer Niederlage vor dem Berliner Landesarbeitsgericht an die nächsten Instanzen. Ihr Anwalt Benedikt Hopmann hat gestern eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Karlsruher Richter sollen das Urteil aufheben und den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverweisen, sagt Hopmann.Der Rechtsstreit von Emmely wird von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi finanziert. Eine Verfassungsbeschwerde kann jeder erheben, wenn er sich in einem seiner Grundrechte verletzt glaubt. Das Bundesverfassungsgericht kann dann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, kann eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht zurückverweisen.Die 50-jährige Barbara E. arbeitete seit 1977 als Kassiererin bei Kaiser's. Ihr wurde am 22. Februar 2008 fristlos gekündigt. Es ging um 1,30 Euro. Kaiser's warf ihr vor, zwei Pfand-Bons von Flaschen im Wert von 0,48 Cent und 0,82 Cent unterschlagen zu haben. Kunden hatten die Bons verloren, Barbara E. soll sie bei einem privaten Einkauf eingelöst haben.Die dreifache Mutter zog gegen diese Kündigung zunächst vor das Arbeitsgericht und dann vor das Landesarbeitsgericht, hatte aber bei beiden keinen Erfolg. Zuletzt entschied das Landesarbeitsgericht Ende Februar, dass die Kündigung zu Recht erfolgt sei. Der Verdacht stütze sich auf entsprechende Buchungen in der Kasse und "glaubhafte Zeugenaussagen", argumentierte die Richterin. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) sprach von einem "barbarischen Urteil".Inzwischen lebt Emmely von Hartz IV. Sie will unbedingt wieder arbeiten und bemühe sich um einen neuen Job, sagt ihr Anwalt. In seiner Verfassungsbeschwerde macht Hopmann geltend, dass die Arbeitsgerichte die Interessen von Kaiser's und damit die Unternehmensfreiheit auf der einen Seite und die Interessen von Emmely und deren Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes auf der anderen Seite nicht richtig gegeneinander abgewogen hätten. "Welches Gewicht hat das Alter von Emmely? Welches Gewicht hat die lange Betriebszugehörigkeit? Und welches Gewicht hat auf der anderen Seite der Vermögensschaden der Kaiser's Tengelmann AG im Wert von 1,30 Euro", heißt es in der Begründung der Beschwerde.Zudem hat sich Hopmann auch an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gewandt und dort Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berliner Landesarbeitsgericht eingelegt. Zuerst werde über diese Beschwerde entschieden, sagt Hopmann. Das könne ein halbes Jahr oder ein Jahr dauern. Dann erst werde sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall Emmely befassen, was wiederum geraume Zeit dauern kann. Und was passiert, wenn Emmely vor dem Verfassungsgericht keinen Erfolg hat? Dann müssten die Gesetze geändert werden, sagt Hopmann. "Dann sind die Politiker gefragt."------------------------------Bienenstich und KäsepasteWenig Nachsicht zeigen Richter, wenn Arbeitnehmer sich persönlich bereichern, wenn sie stehlen oder betrügen.Grundlage ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 1984. Es billigte die Entlassung einer Bäckerin, die ein Stück Bienenstich gegessen hatte und deshalb eine fristlose Kündigung erhielt.Ähnliche Urteile folgten. 2003 wurde eine Kündigung gegen eine Verkäuferin rechtskräftig, die 62 Mini-Fläschchen Schnaps und zwei angebrochene Küchenrollen entwendete. Eine Drogerieangestellte erhielt 2008 ihre Kündigung, weil in ihrer Jacke ein Lippenstift entdeckt worden war.Emmely wurde im Februar 2008 fristlos gekündigt, sie soll Bons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben. Berliner Gerichte halten die Kündigung für rechtens.Das Arbeitsgericht Dortmund hob Anfang März die Kündigung von zwei Bäckern auf, die einen Teelöffel Schafskäsepaste probiert hatten, weil sich Kunden über den versalzenen Belag beschwert hatten.------------------------------"Die Verfassungsbeschwerde ist nicht nur so ein Schuss in die Luft." B. Hopmann, Emmelys Anwalt

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