Für Katzenhalter ist die Grenze unsichtbar. Entfernt sich ein Freigänger in Teilen Deutschlands nur wenige Hundert Meter vom nächsten Haus, kann er als streunend oder wildernd gelten und legal erschossen werden. Ob das Tier tatsächlich gerade einen Vogel, einen Hasen oder anderes Wild verfolgt, muss dabei nicht überall beobachtet worden sein.
Katzen gehören zwar nicht zu den jagdbaren Wildarten. Paragraf 23 des Bundesjagdgesetzes zählt den Schutz des Wildes vor „wildernden Hunden und Katzen“ jedoch zum Jagdschutz. Unter welchen Voraussetzungen ein Tier getötet werden darf, bestimmen die Bundesländer.
Nicht jeder Besitzer eines Jagdscheins darf deshalb an einem beliebigen Ort auf eine Katze schießen. Befugt sind in der Regel die für das jeweilige Revier zuständigen Jagdausübungsberechtigten, Jagdaufseher oder ausdrücklich beauftragte Personen.
Katze verschwindet nach Umzug – und steht nach zehn Jahren wieder da
Fast 2600 Katzen in Schleswig-Holstein erschossen
Besonders weitreichend ist die Regelung in Schleswig-Holstein. Dort gelten Katzen als wildernd, wenn sie in einem Jagdbezirk mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt angetroffen werden. Ein konkreter Angriff auf ein Wildtier muss nicht nachgewiesen werden.
Wie häufig von dieser Befugnis Gebrauch gemacht wird, zeigen die Jagdzahlen: Zwischen April 2023 und März 2024 wurden in Schleswig-Holstein fast 2600 Katzen erschossen, berichtete der NDR unter Berufung auf den Jagdbericht des Landes. Allein in den Kreisen Pinneberg, Segeberg und Stormarn wurden etwa 180 Tiere getötet.
Auch Brandenburg arbeitet mit einer Entfernung von 200 Metern. Das dortige Landesjagdgesetz erlaubt Jagdschutzberechtigten, streunende Katzen zu töten. Als streunend gelten im Zweifel Tiere, die in einem Jagdbezirk mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt angetroffen werden.
In Bayern liegt die Grenze bei 300 Metern zum nächsten bewohnten Gebäude. Das Gesetz erlaubt sogar die Tötung von Katzen, die in entsprechend weit entfernten Fallen gefangen wurden. Eine Ausnahme gilt, wenn der Besitzer eindeutig und mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden kann.
Eine Katze allein auf einem Feldweg: Für Halter ist kaum erkennbar, wann ihr Tier die gesetzlich festgelegte Schutzzone verlässt.
© Ayman Alahmed/imago
Niedersachsen verschärft die Voraussetzungen
Niedersachsen hat seine Regelung zum 1. Juli 2026 geändert. Erschossen werden dürfen seitdem nur noch „erkennbar verwilderte, wildernde Hauskatzen“, die sich mehr als 350 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden. Zuvor lag die Grenze bei 300 Metern. In Lebendfallen gefangene Katzen dürfen nicht mehr getötet werden.
Andere Bundesländer haben den Abschuss erheblich stärker eingeschränkt. Nordrhein-Westfalen verbietet die Tötung von Katzen im Rahmen des Jagdschutzes seit 2015. Im Saarland ist der Abschuss von Hunden und Katzen bereits seit 2014 grundsätzlich untersagt.
In Baden-Württemberg darf eine streunende Hauskatze nur im Einzelfall und mit behördlicher Genehmigung getötet werden. Voraussetzung ist nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums, dass dies zum Schutz anderer Tiere erforderlich ist und mildere Maßnahmen keine Aussicht auf Erfolg haben.
Wie viele Katzen werden in Deutschland getötet?
Eine vollständige bundesweite Statistik gibt es nicht. Die Länder erfassen Katzenabschüsse unterschiedlich oder überhaupt nicht. Der Deutsche Tierschutzbund hat für Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg und das Saarland zwischen 2007 und 2022 rund 160.000 getötete Katzen ermittelt.
Die Zahl umfasst allerdings auch Jahre, in denen Abschüsse in Nordrhein-Westfalen und im Saarland noch erlaubt waren. Die daraus abgeleitete Schätzung des Verbandes, wonach bundesweit jährlich mehrere Zehntausend Katzen von Jägern getötet werden, ist keine amtliche Statistik und lässt sich nicht unabhängig überprüfen.
Jagdverbände begründen die Regelungen mit dem Schutz von Vögeln, Feldhasen und anderen Kleintieren. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes leben hierzulande mehr als zwei Millionen verwilderte Hauskatzen. Zu ihrer Beute könnten auch Bodenbrüter und andere gefährdete Arten gehören.
Tierschützer bestreiten nicht, dass Katzen Wildtiere töten. Sie halten Abschüsse aber für ungeeignet und kritisieren, dass sich Freigänger, herrenlose Katzen und vollständig verwilderte Tiere auf größere Entfernung kaum unterscheiden ließen. Hinzu kommt die Gefahr einer Verwechslung mit der streng geschützten Europäischen Wildkatze.
Bei einem Punkt stimmen beide Seiten überein: Freigänger sollen kastriert, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden. Ein Chip schützt jedoch nicht unmittelbar vor einem Abschuss, da er erst nach dem Einfangen des Tieres ausgelesen werden kann.
Freigänger streifen regelmäßig durch Gärten, Wiesen und Felder. Tierschützer fordern ein bundesweites Verbot von Katzenabschüssen.
© Karina Hessland-Wissel/imago
Italien schützt Katzenkolonien
Andere Länder gehen mit frei lebenden Katzen völlig anders um. In Italien stehen Katzen ohne Besitzer seit 1991 unter gesetzlichem Schutz. Sie sollen von den zuständigen Gesundheitsdiensten eingefangen, sterilisiert und anschließend in ihre Kolonie zurückgebracht werden. Getötet werden dürfen sie nur, wenn sie schwer krank oder unheilbar sind.
Besonders bekannt sind die Katzenkolonien zwischen den antiken Ruinen Roms. Vereine und ehrenamtliche Helfer dürfen die Tiere dort versorgen. Das italienische Modell setzt damit auf geschützte Kolonien und Geburtenkontrolle statt auf Abschüsse.
Eine besondere Stellung haben Straßenkatzen auch in Istanbul. Tausende Tiere bewegen sich frei durch Cafés, Buchhandlungen, Moscheen und über die Fähranleger der Stadt. Anwohner stellen Futter, Wasser und kleine Unterkünfte bereit. Die Katzen gelten als fester Bestandteil des Istanbuler Alltags.
Anders als in Italien beruht ihr Status jedoch vor allem auf einer gelebten städtischen Tradition und nicht auf einem vergleichbaren landesweiten Schutz von Katzenkolonien. Gerade dieses Zusammenleben hat Istanbul international den Ruf einer Katzenmetropole eingebracht.
Australien: Verwilderte Katzen gelten als eingeschleppte Raubtiere
Das Gegenmodell zu Italien findet sich in Australien. Dort gelten vollständig verwilderte Katzen als eingeschleppte Raubtiere und als eine der größten Gefahren für einheimische Arten. Sie werden je nach Region mit Fallen, Ködern und gezielten Abschüssen bekämpft.
Nach wissenschaftlichen Schätzungen töten verwilderte Katzen in Australien jährlich mehr als 1,5 Milliarden einheimische Säugetiere, Vögel, Reptilien und Frösche. Ihnen wird eine entscheidende Rolle beim Aussterben von mehr als 20 australischen Säugetierarten zugeschrieben.
Auf der australischen Insel Kangaroo Island kommen bei der Suche nach verwilderten Katzen Drohnen, Wärmebildkameras und Spürhunde zum Einsatz. Hauskatzen müssen dort registriert, gechippt, kastriert und auf dem Grundstück gehalten werden. Gefangene Tiere werden auf einen Mikrochip untersucht, damit Haustiere nicht mit verwilderten Katzen verwechselt werden.
Katzen über ihr Schnurren identifizierbar
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