Elster-Umstellung

Kein Brief mehr vom Finanzamt: Diese Elster-Einstellung sollten Sie vor dem 1. Januar prüfen

Digitaler Steuerbescheid ab 2027: Wer die Steuererklärung per Elster abgibt, bekommt den Bescheid ins Postfach. So beantragen Sie den Postversand.

4 Min
Ab dem 1. Januar 2027 stellt das Finanzamt Steuerbescheide für Elster-Nutzer grundsätzlich digital bereit. Wer weiter Post bekommen möchte, muss das beantragen. (Symbolbild)

Ab dem 1. Januar 2027 stellt das Finanzamt Steuerbescheide für Elster-Nutzer grundsätzlich digital bereit. Wer weiter Post bekommen möchte, muss das beantragen. (Symbolbild)

© IMAGO

Geld zurück oder nachzahlen? Nach der Steuererklärung warten viele gespannt auf den Brief vom Finanzamt. Ab Januar wartet ein Großteil der Online-Nutzer darauf vergeblich.

Zum 1. Januar 2027 wird der digitale Steuerbescheid für alle zum Regelfall, die ihre Erklärung elektronisch abgeben und ein aktives Elster-Konto haben. Ein zusätzlicher Brief kommt dann nicht mehr.

Geplant war das schon für Anfang 2026. Der Bundestag verschob den Start im November 2025 aber kurzfristig um ein Jahr. Diese Schonfrist endet in drei Monaten.

Digitaler Steuerbescheid: Wer betroffen ist

Entscheidend ist das Elster-Konto. Wer seine Erklärung online abgibt und dort ein aktives Benutzerkonto hat, bekommt den Bescheid ab Januar digital.

Wer kein aktives Elster-Konto besitzt, muss nichts tun. Das gilt auch für Nutzer einer Steuersoftware ohne eigenes Elster-Konto. Laut Finanzamt Hessen kommt ihr Bescheid auch nach 2026 per Post, ganz ohne Antrag. Wer die Erklärung auf Papier abgibt, bleibt ebenfalls beim Brief.

Zudem betrifft die Umstellung vorerst nur Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 13. August 2026 hervor. Umsatzsteuerbescheide kommen weiter per Brief.

Steuerbescheid im Elster-Postfach abrufen

Das Finanzamt legt den Bescheid im Postfach von Mein Elster ab, bei Software-Nutzern alternativ im Postfach des Programms. Eine E-Mail an die hinterlegte Adresse weist darauf hin.

Den Bescheid selbst enthält diese Mail nicht. Das PDF muss man im Portal abrufen.

Einspruchsfrist: Die Vier-Tage-Regel

Hier liegt der Haken der Reform. Der digitale Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben, egal ob ihn jemand geöffnet hat.

Das Ministerium stellt klar: Die Frist hängt an der Bereitstellung, nicht an der Benachrichtigung. Die E-Mail ist nur noch ein Hinweis.

Ein Beispiel: Landet der Bescheid am Montag, 11. Januar 2027, im Postfach, gilt er am Freitag, 15. Januar, als bekannt gegeben. Einspruch ist dann bis Montag, 15. Februar, möglich.

Wer die Benachrichtigung im Spam-Ordner übersieht oder sein Elster-Passwort verlegt hat, verschenkt so wertvolle Tage. Bei einem fehlerhaften Bescheid kann das bares Geld kosten.

Steuerbescheid per Post beantragen: So geht's

Wer weiter Briefe vom Finanzamt möchte, muss das ausdrücklich beantragen. Der Weg führt nach dem Login in Mein Elster über „Formulare & Leistungen“ zu „Elektronische Bekanntgabe verwalten“. Dort steht die Schaltfläche „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“.

Eine Bestätigung verschickt das Finanzamt nicht. Ob es geklappt hat, zeigt die Schaltfläche selbst: Sie heißt danach „Dauerhafte postalische Bekanntgabe zurücknehmen“. Zurück zum digitalen Bescheid geht es laut Elster-Hilfe jederzeit.

Wichtig ist der Zeitpunkt. Der Antrag wirkt nur für die Zukunft und muss vorliegen, bevor der Bescheid bereitgestellt wird. Wer schon im Januar mit Post vom Finanzamt rechnet, stellt ihn also besser noch in diesem Jahr.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft begrüßt die Wahlmöglichkeit. Es sei gut, dass der Papierbescheid auf Wunsch weiter möglich bleibe, sagte ihr Vorsitzender Florian Köbler laut Neuer Westfälischer.

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Nichteinwilligung reicht nicht

Viele Elster-Nutzer haben die Einwilligung in den digitalen Bescheid in den vergangenen Jahren bewusst verweigert. Sie fühlen sich auf der sicheren Seite.

Das ist ein Irrtum. Laut dem Ministeriumsschreiben gilt eine frühere Nichteinwilligung nicht als Antrag auf Postversand. Der Antrag muss zusätzlich gestellt werden.

Ehepaare und Steuerberater

Bei zusammen veranlagten Ehe- und Lebenspartnern genügt der Antrag eines Partners. Der gemeinsame Bescheid geht dann per Brief an die gemeinsame Adresse.

Wer einen Steuerberater mit Empfangsvollmacht hat, sollte bei der Kanzlei nachfragen. Ob der Bescheid dort digital oder auf Papier ankommt, hängt davon ab, wie die Vollmacht hinterlegt ist.

Elster-Konto vor Januar prüfen

Wer beim digitalen Bescheid bleibt, sollte jetzt die hinterlegte E-Mail-Adresse kontrollieren und den Login einmal testen. Das dauert fünf Minuten.

Nach dem Abruf gehört der Bescheid als PDF auf die eigene Festplatte. Wer später die Zugangsdaten verliert, kommt sonst womöglich nicht mehr an das Dokument heran, und zwar ausgerechnet dann, wenn er es braucht.

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