Die FDP hat sich durchgesetzt: Ohne Schuldnachweis soll auch künftig kein gewalttätig gewordener Ausländer abgeschoben werden. Dafür gab sie anderen Forderungen nach.Die Union, insbesondere die CSU, ist mit ihrem Verlangen gescheitert, gewalttätige ausländische Demonstranten ohne vorheriges rechtskräftiges Urteil abschieben zu können. Entsprechende Vorschläge haben gestern keinen Eingang in den Katalog von Maßnahmen gefunden, mit denen die Bundesregierung die Ausweisung ausländischer Gewalttäter erleichtern will. Damit hat sich die FDP durchgesetzt. Sie sieht in einer Abschiebung ohne gerichtlichen Schuldnachweis einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Zwar ist es schon nach geltendem Recht zulässig, ohne rechtskräftiges Urteil auszuweisen. Dies gilt aber nur für Rauschgiftdelikte oder wenn existentielle Belange der Bundesrepublik betroffen sind. Landfriedensbruch durch Gewalttätigkeit aus einer Demonstration heraus läßt laut FDP solche existentiellen Belange "in der Regel" jedoch nicht erkennen.In einem anderen Punkt gaben die Liberalen nach. Ausländische Straftäter sollen künftig ausgewiesen werden, wenn sie unabhängig vom Delikt eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bekommen. Bislang waren fünf bzw. acht Jahre erforderlich. Teilweise ging sie außerdem auf das Unionsverlangen ein, die Abschiebung nicht erst bei schweren, sondern schon bei leichtem Landfriedensbruch vorzuschreiben. Sie stimmte zu, Ausschreitungen aus einer verbotenen Demonstration heraus künftig als schweren Landfriedensbruch einzustufen.SPD-Innenpolitikerin Cornelie Sonntag-Wolgast erklärte, die Kabinettsbeschlüsse seien angesichts der jüngsten Zwischenfälle "keine Überraschung". Allerdings hätte die konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze ausgereicht, um auf ausländische Gewalttäter zu reagieren. Selbst Rädelsführer dürften nicht abgeschoben werden, wenn Folter oder Todesstrafe drohten.Grünen-Vorstandssprecher Jürgen Trittin sagte, die Bundesregierung könne das Kurden-Problem, für das sie erhebliche Mitverantwortung trage, nicht mit Abschiebungen lösen. Diese seien in vielen Fällen ohnehin nicht durchsetzbar, weil die Europäische Menschenrechts-Konvention entgegenstehe. +++
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