Am Donnerstag, dem 10. Dezember, wird die letzte Einkommensteuer-Vorauszahlung des Jahres fällig. Ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt kommt dafür in vielen Bundesländern nicht mehr.
Wer den Termin verpasst, zahlt Säumniszuschläge, ohne vorher gewarnt zu werden. Das trifft längst nicht nur Selbstständige, sondern auch viele Rentner.
Zahlungserinnerung vom Finanzamt: Bayern stellt den Versand ein
Die Bayerische Steuerverwaltung verschickt seit diesem Jahr keine Zahlungserinnerungen für Vorauszahlungen mehr. Darauf weist unter anderem das Finanzamt Ebersberg hin.
In Hessen kommt schon seit Dezember 2020 kein Zahlungshinweis mehr. Das Land spart damit nach eigenen Angaben jährlich rund 600.000 Euro an Porto und Papier. Andere Steuerverwaltungen hatten den Service damals bereits abgeschafft.
Es gilt allein der Vorauszahlungsbescheid. Er bleibt wirksam, bis ein neuer kommt, oft über Jahre.
Ab 400 Euro im Jahr setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest
Grundlage ist Paragraf 37 des Einkommensteuergesetzes. Vorauszahlungen gibt es erst ab 400 Euro im Jahr und 100 Euro pro Termin.
Maßstab ist der letzte Steuerbescheid. Entscheidend ist, wie viel Einkommensteuer nach Abzug der Lohnsteuer übrig blieb. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden gegebenenfalls zum selben Termin fällig.
Steuer-Vorauszahlung: Auch Rentner bekommen den Bescheid
Wer nur ein Gehalt bezieht, bleibt in der Regel verschont, weil der Arbeitgeber die Lohnsteuer abführt. Bei Selbstständigen und Vermietern sieht das anders aus.
Rentner trifft es häufiger, als viele denken. Von der gesetzlichen Rente behält niemand Steuer ein.
Hat ein Rentner zuletzt 1.000 Euro nachgezahlt, kann das Finanzamt vier Raten zu je 250 Euro festsetzen. Wer knapp unter der 400-Euro-Grenze liegt, bleibt dagegen verschont.
Nachzahlung und Vorauszahlung: Die doppelte Rechnung im Dezember
Heikel wird es, wenn der Steuerbescheid für 2025 erst jetzt im Briefkasten liegt. Die Nachzahlung ist nach Paragraf 36 des Einkommensteuergesetzes innerhalb eines Monats fällig.
Mit demselben Bescheid kann das Finanzamt erstmals Vorauszahlungen für 2026 festsetzen oder bestehende erhöhen. Verstrichene Termine holt es dann über eine noch offene Rate nach. Kurz vor Jahresende ist das der Dezember.
Ein Beispiel: Eine Vermieterin soll für 2025 noch 2.400 Euro nachzahlen. Für 2026 setzt das Amt zusätzlich 2.400 Euro Vorauszahlung an. Binnen weniger Wochen sind damit 4.800 Euro fällig, im März 2027 kommt die nächste Rate.
So finden Sie die Dezember-Rate im Steuerbescheid
Die Vorauszahlungen stehen meist auf den hinteren Seiten des Bescheids, in einem eigenen Abschnitt mit Terminen und Beträgen. Wer nur bis zur Nachzahlung liest, übersieht sie.
Steht dort kein neuer Betrag, gilt die alte Festsetzung weiter. Ein Blick in den Bescheid vom Vorjahr klärt, wie viel am 10. Dezember fällig ist.
10. Dezember verpasst: So teuer wird der Säumniszuschlag
Bei einer Überweisung zählt der Tag, an dem das Geld beim Finanzamt gutgeschrieben wird. Die Schonfrist von drei Tagen reicht diesmal bis Montag, den 14. Dezember. Für Schecks gilt sie nicht.
Danach verlangt das Finanzamt nach Paragraf 240 der Abgabenordnung einen Säumniszuschlag von einem Prozent für jeden angefangenen Monat. Berechnet wird er auf den auf volle 50 Euro abgerundeten Betrag.
Bei einer Rate von 1.280 Euro sind das 12,50 Euro im Monat, so lange, bis das Geld da ist.
Am sichersten ist ein SEPA-Lastschriftmandat, dann bucht das Finanzamt pünktlich selbst ab. Wer überweist, gibt im Verwendungszweck Steuernummer und Zeitraum an, etwa „ESt VZ 4/2026“.
Vorauszahlung herabsetzen: Antrag vor dem 10. Dezember stellen
Wer 2026 deutlich weniger verdient, kann die Rate senken lassen. Ein formloser Antrag über Elster reicht, eine Mindestgrenze gibt es nicht.
Das Amt will die Prognose nachvollziehen können. Eine aktuelle Einnahmenübersicht oder der Nachweis über einen weggefallenen Auftrag hilft.
Der Antrag sollte einige Wochen vor dem Termin beim Amt liegen. Bis zur Entscheidung gilt der alte Bescheid. Wer einfach nicht zahlt, riskiert Zuschläge.
Wer deutlich mehr verdient, kann freiwillig höhere Raten beantragen und sich so eine große Nachzahlung ersparen. Nach Jahresende darf das Amt die Raten für 2026 nur noch erhöhen, wenn es um mindestens 5.000 Euro geht.
Zu viel Gezahltes kommt erst mit dem nächsten Steuerbescheid zurück, oft viele Monate später. Wer weiß, dass seine Rate zu hoch ist, sollte deshalb jetzt handeln und nicht auf die Abrechnung warten.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
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