Jedes Jahr die Anlage R, jedes Jahr der Stapel Belege, und am Ende schickt das Finanzamt einen Bescheid über 0 Euro. Viele Rentnerinnen und Rentner kennen dieses Ritual.
Es lässt sich beenden. Oft genügt ein formloser Brief, damit das Finanzamt künftig keine Erklärung mehr verlangt.
Warum Rentner trotz 0 Euro Steuer abgeben müssen
Das Finanzamt rechnet zweimal. Ob jemand eine Erklärung abgeben muss, hängt am Gesamtbetrag der Einkünfte. Liegt er bei Rentnern ohne Lohnsteuerabzug über dem Grundfreibetrag, besteht die Pflicht, so regelt es § 56 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und bei 24.696 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare.
Ob tatsächlich Steuer fällig wird, entscheidet erst das zu versteuernde Einkommen. Davor zieht das Finanzamt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, die das Landesamt für Steuern Niedersachsen als Sonderausgaben aufführt.
In dieser Lücke landen viele Rentner. Sie müssen abgeben und zahlen trotzdem nichts.
Ab welcher Rente die Steuererklärung Pflicht wird
Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent seiner Bruttorente. Die übrigen 16 Prozent schreibt das Finanzamt als persönlichen Freibetrag in Euro fest.
Zieht man nur den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro ab, überschreitet ein alleinstehender Neurentner die Grenze ab etwa 14.822 Euro Jahresbruttorente. Das sind rund 1235 Euro im Monat.
Wer früher in Rente gegangen ist, hat mehr Spielraum. Beim Rentenbeginn 2015 lag der steuerpflichtige Anteil noch bei 70 Prozent.
Rechenbeispiel: 1300 Euro Rente, 0 Euro Steuer
Eine alleinstehende Rentnerin bekommt seit Januar 2026 eine Rente von 1300 Euro brutto im Monat, also 15.600 Euro im Jahr. Steuerpflichtig sind 13.104 Euro, nach Abzug der Werbungskostenpauschale 13.002 Euro.
Das liegt über dem Grundfreibetrag. Sie muss also eine Erklärung abgeben.
Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung summieren sich grob auf 1900 Euro im Jahr. Mit dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro sinkt das zu versteuernde Einkommen auf gut 11.000 Euro. Die Einkommensteuer beträgt 0 Euro.
Brief ans Finanzamt: So endet die jährliche Erklärung
Wer mehrere Jahre in Folge bei null landet und keine weiteren Einkünfte hat, sollte das Finanzamt darauf ansprechen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hessen können sich Rentner von der Abgabe befreien lassen.
Genau genommen hebt das Finanzamt nicht die gesetzliche Pflicht auf, sondern führt den Fall als sogenannten Nichtveranlagungsfall. Es fordert dann keine Erklärung mehr an, solange die Einkünfte gleich bleiben.
Aufhören sollte man erst, wenn die Antwort vorliegt. Wer vorher nichts mehr einreicht, riskiert eine Schätzung seiner Einkünfte, warnt die Steuerberaterkammer Niedersachsen.
Musterschreiben für Rentner
Vorname Nachname, Anschrift, Steuernummer
An das Finanzamt [Ort]
Betreff: Prüfung der Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe seit [Monat/Jahr] eine gesetzliche Altersrente von derzeit [Betrag] Euro brutto im Monat. Weitere Einkünfte habe ich [nicht / in Höhe von … Euro].
Die Einkommensteuer wurde für die Jahre [Jahre] jeweils auf 0 Euro festgesetzt. Ich bitte Sie zu prüfen, ob künftig auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verzichtet werden kann, und mir das Ergebnis schriftlich mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
Kopien der letzten Steuerbescheide beschleunigen die Prüfung. Wer mehrere Nullbescheide in der Schublade hat, sollte den Brief jetzt schreiben.
Rentenerhöhung 2026: Wann die Erklärung zurückkommt
Zum 1. Juli 2026 sind die Renten laut Deutscher Rentenversicherung um 4,24 Prozent gestiegen. Bei 1300 Euro Rente sind das gut 55 Euro mehr im Monat.
Der Freibetrag wächst dabei nicht mit, jede Erhöhung ist voll steuerpflichtig. So rücken Rentner Jahr für Jahr näher an die Grenze.
Schneller geht es, wenn eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen hinzukommen. Dann ist die alte Auskunft des Finanzamts überholt, und die Erklärung wird auch ohne Aufforderung wieder fällig.
Das Finanzamt kennt jede gesetzliche Rente
Einfach nichts mehr einzureichen, geht nicht gut. Die Rentenversicherung meldet alle Rentendaten elektronisch an die Steuerverwaltung.
Das hessische Finanzamt erklärt, dass es diese Meldungen regelmäßig abgleicht. Ergibt sich eine mögliche Steuer, fordert es Erklärungen an, auch für zurückliegende Jahre.
Wer weiter abgeben muss, bekommt seit Juli Hilfe von der App MeinELSTER+, die für einfache Fälle einen vorausgefüllten Vorschlag für 2025 erstellt. Die Berliner Zeitung hat die neuen Regeln für Rentner seit Juli zusammengefasst. Blind bestätigen sollte man den Vorschlag nicht, denn Handwerkerrechnungen oder die Putzhilfe kennt das Finanzamt nicht.
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