Kolumne

Kinder werden krankenhausreif geschlagen – wer als Lehrer wegschaut, bekommt trotzdem seine Pension

Zehn Kinder treten in Frankfurt (Oder) einem 14-Jährigen am Boden gegen den Kopf. Beide Schulen schweigen. Sie sollen Kinder schützen, doch Gewalt wird weder erfasst noch gemeldet.

Marcel Luthe
Marcel Luthe
10 Min
Ein Lehrer läuft an einer Schlägerei vorbei. (Illustration)

Ein Lehrer läuft an einer Schlägerei vorbei. (Illustration)

© Berliner Zeitung am Wochenende

Neukölln, Rütlistraße, Ende Februar 2006. Die Lehrer einer Hauptschule schreiben an ihre Schulaufsicht. Die Stimmung in etlichen Klassen sei geprägt von Aggressivität, Respektlosigkeit und Ignoranz ihnen gegenüber, Täter könnten in den wenigsten Fällen ermittelt werden, die Kollegen seien am Rande ihrer Kräfte. Und nach dem Absatz über die Eltern, die am Telefon nicht verstehen, der Satz, der den Brief berühmt machte: „Wir sind ratlos.“ Ende März wird er öffentlich, die Republik sieht hin, aus der Hauptschule wird der Campus Rütli, ein Vorzeigeprojekt. Diese Lehrer schrieben, um aufzurütteln.

Marienfelde, Februar 2020. Wieder schreiben Lehrer, diesmal an die Bildungssenatorin. An ihrer Schule, der Solling-Oberschule, hatte sich ein Schüler die Polizeimeldung über einen antisemitischen Würgeangriff an eben dieser Schule auf ein T-Shirt drucken lassen. Die Lehrer schrieben nicht über den Angriff. Sie schrieben über das T-Shirt. Die Senatsverwaltung wollte den Schüler versetzen; das Verwaltungsgericht untersagte es mangels Rechtsgrundlage. Diese Lehrer schrieben, um loszuwerden.

Ein Schüler „huscht“ am Freitag (31.03.2006) vor der Rütli-Hauptschule im Berliner Problembezirk Neukölln an den wartenden Medienvertretern vorbei.

Ein Schüler „huscht“ am Freitag (31.03.2006) vor der Rütli-Hauptschule im Berliner Problembezirk Neukölln an den wartenden Medienvertretern vorbei.

© Miguel Villagran/dpa

Die Stadt spricht von einem „Einzelfall“

Frankfurt (Oder), Mittwoch, 14. Oktober 2026, nach Unterrichtsschluss, vor einer Oberschule. Zehn Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 umringen einen 14-Jährigen, schlagen ihn nieder und treten ihm am Boden gegen den Kopf; andere filmen. Die Polizei führt die zehn als deutsche, polnische, russische und syrische Staatsangehörige, eine Verteilung nennt sie nicht. Am Freitag wollten sich beide Schulen, die des Opfers wie die der Täter, auf Anfrage nicht äußern. Der Stadtsprecher sprach von einem Einzelfall; der Oberbürgermeister ließ am selben Tag mitteilen, dieses Ausmaß an organisierter Jugendgewalt habe die Stadt bisher nicht gekannt. Beides kam aus demselben Rathaus. Beides kann stimmen.

Am selben Mittwoch debattierte der Landtag in Potsdam in einer Aktuellen Stunde über Jugendgewalt und beschloss ohne Gegenstimme das Besoldungsgesetz: plus sieben bis 18 Prozent, rückwirkend zum Januar, Nachzahlung mit dem Dezembergehalt. Ein Studienrat in der Endstufe erhält künftig 7331 Euro im Monat, knapp die Hälfte der Landesbeamten sind Lehrer. Niemand im Landtag hat die beiden Tagesordnungspunkte verbunden.

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Ein 13-Jähriger ist für das Strafrecht unsichtbar; es beginnt mit 14. Die einzige staatliche Stelle, die ihn jeden Tag sieht, ist die Schule. Die Gewalt von Kindern steht nach der Kriminalstatistik auf dem höchsten Stand seit 16 Jahren. Ich kenne das Schweigen, das darüber liegt. Ich habe in Berlin drei Jahre gebraucht, um es zu brechen, und am Ende hat es gewonnen.

Im Juni 2017 fragte ich den Berliner Senat nach allen Straftaten, die die Polizei an den Adressen der Berliner Schulen erfasst hatte. Die Antwort war ein Satz: Das lasse sich nicht automatisiert beantworten. Wer Poliks kennt, das Vorgangssystem der Berliner Polizei, weiß, was für ein Unsinn das ist.

Der Verfassungsgerichtshof wies meinen Antrag als unzulässig ab: Ich hätte den Senat erst konfrontieren müssen. Also konfrontierte ich ihn, mit 689 Anfragen, eine je Schule, jede einzeln ausgedruckt und unterschrieben. Die Antwort kam im Mai 2018 als Stapel von Tabellen, mit dem Hinweis, eine Summierung sei nicht möglich. Die Zeitungen summierten trotzdem.

Die Polizei steht vor einer Grundschule im Berliner Bezirk Spandau, während Schüler am Morgen zur Schule kommen.

Die Polizei steht vor einer Grundschule im Berliner Bezirk Spandau, während Schüler am Morgen zur Schule kommen.

© Julius-Christian Schreiner/dpa

Ein Jahr später dieselbe Frage, dieselben Adressen. Diesmal keine Veröffentlichung, wegen stigmatisierender Wirkung. Im Juni 2019 kam die Übersicht als Verschlusssache. Geprüft hatte der Senat zwölf der 689 Adressen am Melderegister; weil er bei einigen Wohnungen fand, erklärte er alle 689 zum Geheimnis. Die Verschlusssachenanweisung erlaubt das, wenn die Kenntnisnahme den Interessen des Landes schaden kann. Entweder hat der Senat die Interessen des Landes mit denen seiner Verwaltung verwechselt. Oder er hatte recht, dann ist über diese Verwaltung alles gesagt.

Im Januar 2020 waren auch die Gewaltmeldungen der Solling-Oberschule Verschlusssache, „um ein Gewalt-Ranking von Schulen zu vermeiden“; was nach einer Meldung geschieht, werde statistisch nicht erfasst. Im April 2026 teilte der Senat mit, er führe keine fortlaufende Erhebung zu Gewalt an Schulen; dabei hatte er die Meldepflicht gerade wieder verbindlich gemacht und im ersten Schuljahr knapp 56.000 Meldungen gezählt, nach eigener Auskunft der erste belastbare Überblick seit vielen Jahren. Wer nicht zählt, muss nicht hinsehen.

Keine einzige Zahl

Berlin wusste es einmal. Bis zum Schuljahr 2016/17 mussten die Schulen sexuelle Übergriffe als eigene Kategorie melden, zuletzt waren es 80 im Jahr. Dann endete die Auswertung. Die Vorschrift von 2024 kennt die Kategorie nicht mehr, und als eine SPD-Abgeordnete in diesem Sommer nach sexualisierter Gewalt an Schulen fragte, nannte der Senat keine einzige Zahl. Die einzigen schulscharfen Werte, die es je gab, sickerten 2019 aus der Verschlusssache: Sexualdelikte an einzelnen Brennpunktschulen binnen eines Jahres auf fünf, wo im Jahr zuvor keines stand.

Ein Gymnasium, 2017. Ein älterer Schüler schlägt und tritt ein Mädchen und greift ihr zwischen die Beine; ein Lehrer kommt dazu. Bestraft werden beide. Kein Protokoll, keine Anzeige; Körperverletzung und sexueller Übergriff abgelegt unter Konflikt.

Die Aufarbeitungskommission des Bundes hat 133 Berichte und Anhörungen Betroffener über sexualisierte Gewalt an Schulen ausgewertet. Die größte Tätergruppe waren Lehrer. Auf Hilfegesuche hätten Lehrkräfte mehrheitlich mit Verweigerung reagiert, sehr häufig habe die Sorge um den Ruf der Schule ihr Handeln bestimmt. Gestrichen ist die Spalte. Was in ihr stand, geschieht weiter.

Wer mit Lehrern spricht, hört einen grundfalschen Satz so oft, dass er ihn mitsprechen kann: An einem Konflikt sind immer beide beteiligt. Ich habe ihn in dutzenden Fällen gehört, als Abgeordneter und als Botschafter der Kampagne „Stoppt Mobbing“. Mobbing ist das Wort, mit dem Schulen Nötigung und Körperverletzung auf Schulhofgröße verkleinern; der Kampf dagegen ist Kriminalprävention. Eine Förderschule notierte an drei Tagen hintereinander das Wort Ärger, ohne zu fragen, wer wem was angetan hatte.

Und Schüler, die einen Streit klären lassen wollen, hören: Kannst du das nicht selbst klären? Das Opfer lernt, dass es sich nicht lohnt. Der Täter lernt, dass nichts geschieht. Und beide lernen, dass an der Tat beide schuld sind, und damit niemand. Alle drei sind Lektionen, und die Schule erteilt sie: eine Pädagogik der Folgenlosigkeit.

Was schuldet die Schule? Das Grundgesetz stellt das Schulwesen unter die Aufsicht des Staates; das Bundesverfassungsgericht hat daraus seit den Siebzigerjahren einen eigenen Erziehungsauftrag gemacht, dem Recht der Eltern gleichgeordnet. Das Brandenburger Schulgesetz füllt ihn aus: Nach § 4 Absatz 3 schützt die Schule die seelische und körperliche Unversehrtheit der Schüler; zwei Absätze weiter erzieht sie dazu, Konflikte zu bewältigen und friedliche Lösungen zu suchen, die Rechte anderer zu achten, Mitverantwortung zu übernehmen. Aus dem Auftrag machen die Länder Meldepflichten, in Brandenburg binnen eines Tages ans Schulamt, in Berlin seit 2024 wieder verbindlich. Und aus der Meldepflicht macht die Praxis eine Verschlusssache. Am Ende der Kette steht das Ergebnis des Auftrags auf einem Video aus Frankfurt (Oder), und die Stelle, die den Auftrag hatte, will sich nicht äußern.

Was wir geben, was wir verlangen

Hannah Arendt hat vor bald 70 Jahren über die Krise in der Erziehung geschrieben, die Autorität des Erziehers sei etwas anderes als die Qualifikation des Lehrers. Sie beruhe darauf, dass der Erwachsene die Verantwortung für die Welt übernimmt und dem Kind sagt: Das ist unsere Welt. Wer das nicht wolle, solle an der Erziehung von Kindern nicht mitwirken. Was ein 13-Jähriger lernt, wenn der Erwachsene, der für ihn bezahlt wird, den Blick senkt, steht in keinem Lehrplan. Er lernt es trotzdem.

Hannah Arendt war eine deutsch-US-amerikanische politische Theoretikerin und Publizistin.

Hannah Arendt war eine deutsch-US-amerikanische politische Theoretikerin und Publizistin.

© UPI/dpa

Sie werden einwenden: Elternhaus, Herkunft, Pandemie. Mag sein. Für die Eltern wird niemand bezahlt. Für die Schule schon. Wer als Lehrer verbeamtet wird, ist auf Lebenszeit ernannt und steigt mit den Dienstjahren Stufe um Stufe bis zur Endstufe; die Versorgung zahlt der Landeshaushalt, und jedes Dienstjahr erhöht sie. Ein Brandenburger Studienrat, der 40 Jahre durchhält, geht mit 5260 Euro Pension im Monat in den Ruhestand. Das durchschnittliche Mitglied meiner Gewerkschaft verdient 2800 Euro brutto, im Beruf, nicht im Ruhestand. Man kann das für angemessen halten. Dann muss man sagen, was dafür verlangt wird.

Das Besoldungsgesetz verlangt, dass der Beamte in jeder Stufe anforderungsgerechte Leistungen erbracht hat; wer sie nicht erbringt, bleibt in seiner Stufe. Anhalten lässt sich der Aufstieg aber nur mit einer aktuellen Beurteilung, nach vorherigem Hinweis und einer Frist zur Besserung. Brandenburger Lehrer werden nur aus besonderem Anlass beurteilt; eine regelmäßige Beurteilung sieht die Vorschrift nicht vor. Der Aufstieg braucht also keine Beurteilung. Angehalten werden kann er nur mit einer.

Der älteste Grundsatz jeder Ordnung, die funktioniert, lautet: Wer den Nutzen hat, trägt den Schaden. Im Schuldienst hat der Amtsinhaber den Nutzen, und er behält ihn, ob der Auftrag erfüllt wird oder nicht. Den Schaden tragen die Kinder. Was davon als Körperschaden übrig bleibt, bezahlt die Unfallkasse.

Nach der Tat sagte der Bildungsminister, wer Gewalttaten beobachte, dürfe nicht wegschauen; der Sozialminister sagte, niemand schaue weg, alle schauten genau hin. Beiden Ministern ist zuzustimmen, Wort für Wort. Gerichtet sind die Worte an Schüler.

Nur die eigenen Häuser erreichen sie nicht. Auf meine Anfrage nannte der Berliner Senat für ein ganzes Jahr 14 Disziplinarverfahren, für die gesamte Bildungsverwaltung; das ist nicht einmal jeder tausendste beamtete Lehrer. Dass eines davon geführt wurde, weil jemand weggesehen oder nicht gemeldet hat, ist nicht bekannt. Brandenburg hat seine Schulvisitation für zwei Schuljahre ausgesetzt, von jenem an, in dem ein Rundschreiben mit dem Titel „Hinsehen, Handeln, Helfen“ in Kraft trat.

Innenminister Jan Redmann sagte, die Herkunft der Täter erkläre nichts und entschuldige nichts, wer sie aber verschweige, verspiele Vertrauen. Der Satz ist richtig. Er gilt für die Herkunft, und er gilt für die Gewalt selbst. Dass zwei von drei tatverdächtigen Kindern einen deutschen Pass haben, sagt über Herkunft nichts; die Statistik fragt danach nicht.

Der Senat nennt das ein „Kommunikationsdefizit“

Zurück nach Neukölln. Im Oktober 2024 erfuhr die Leitung des Campus Rütli von Drohungen gegen den Ehemann einer Lehrerin. Die Bildungssenatorin erfuhr davon im September 2025, aus einer Presseanfrage. Der Senat nennt das ein „Kommunikationsdefizit“. Elf Monate. Vor 20 Jahren schrieben die Lehrer dieser Schule, weil sie ratlos waren, damit jemand hinsieht. Ratlos ist heute niemand mehr. Jeder weiß, was zu melden wäre, aber niemand muss es tun, weil nichts folgt, wenn er es lässt.

Hannah Arendt schloss ihren Aufsatz mit dem Gedanken, in der Erziehung entscheide sich, ob wir die Welt genug lieben, um die Verantwortung für sie zu übernehmen. Die Verschlusssache „Schulhof“ ist die Antwort, die zwei Länder darauf geben. Wer wegsieht, unterrichtet trotzdem, aber ohne Verantwortung. Denn er lehrt das Falsche.

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