Eine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat hunderte sogenannte Kinderehen erfasst. In einem der Fälle soll eine als Ehefrau geführte Minderjährige erst elf Jahre alt gewesen sein.
Seit 2012 wurden in dem Bundesland demzufolge 358 Kinderehen dokumentiert – aber nur acht rechtskräftig aufgehoben. Hintergrund ist eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag.
Der Begriff Kinderehe bezeichnet dabei Ehen, an denen Minderjährige beteiligt sind. Über den Bestand solcher Verbindungen entscheiden in Deutschland Familiengerichte im Einzelfall – wie oft das vorkommt, zeigen vor allem Zahlen aus dem Bund.
Warum es keine bundesweite Statistik zu Kinderehen gibt
Unter den aufgehobenen Ehen befand sich den Angaben zufolge die Ehe eines elfjährigen irakischen Mädchens mit einem 17-jährigen irakischen Jungen. Der Fall stammt aus dem Jahr 2020. Bereits 2018 wurde die Ehe einer 14-jährigen Afghanin mit einem 30-jährigen Afghanen aufgehoben. Insgesamt verzeichnet die Landesregierung acht rechtskräftige Aufhebungen in den Jahren 2018 bis 2024.
Auf Bundesebene bleibt das Bild lückenhaft. Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse darüber, wie viele Kinderehen zwischen 2016 und 2024 pro Jahr registriert wurden.
Eine bundesweite Erfassung gebe es nicht, heißt es auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag von vergangenem Jahr. Diese trug den Titel „Aktuelle Sachlage zum Thema Kinderehen in Deutschland“.
279 Minderjährige im Ausländerzentralregister
Einen solchen Ausschnitt bildet das Ausländerzentralregister, in dem Daten zu in Deutschland lebenden Ausländern gespeichert sind. Die AfD-Fraktion hatte nach dort erfassten Kinderehen zum Stichtag 31. Dezember 2024 gefragt.
Demnach galten 279 in Deutschland aufhältige Ausländer im Alter von 16 und 17 Jahren als verheiratet. 124 waren dabei ukrainisch, 67 syrisch und 20 afghanisch. Diese drei Gruppen stehen für 211 der 279 erfassten Jugendlichen. Die übrigen 68 verteilen sich auf weitere Staatsangehörigkeiten.
Wie oft Gerichte Ehen von Minderjährigen aufheben
Auch zu gerichtlichen Entscheidungen gibt die Bundesregierung Auskunft. Im Jahr 2024 hoben Familiengerichte in Deutschland drei Ehen auf, bei denen mindestens ein Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig war.
In einem Fall in Bayern waren demnach beide Ehegatten bei der Heirat jünger als 16 Jahre. Hinzu kamen fünf Verfahren, in denen Gerichte 2024 über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem minderjährigen Partner entschieden. Zum Ausgang dieser fünf Fälle lägen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Die geringe Zahl der Aufhebungen bedeutet aber nicht automatisch, dass es kaum Betroffene gibt. Sie zeigt zunächst nur, in wie vielen Fällen Gerichte 2024 tatsächlich entschieden haben.
Das Ausländerzentralregister zählt aktuell erfasste Minderjährige, die Gerichtsstatistik abgeschlossene Verfahren, die Landesanfrage aus Baden-Württemberg bezieht sich auf einen eigenen Datenbestand.
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