Die evangelische und katholische Kirche wollen das im November vergangenen Jahres beschlossene Berliner Ladenschlussgesetz, das insgesamt zehn verkaufsoffene Sonntage vorsieht, vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen.Georg Kardinal Sterzinsky, der katholische Erzbischof, warf gestern dem Senat vor, dass Berlin von allen Bundesländern das "hohe Gut des Sonntags" am wenigsten achte und am nachlässigsten behandele. "Ich bedauere es sehr,dass Berlin zum Vorreiter einer weiteren Aushöhlung des grundgesetzlich verbürgten Schutzes des Sonntags geworden ist", so der Kardinal. Für den Kardinal ist der Sonntag "ein Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung". Das Argument des Senats, die Öffnungszeiten würden sich auf Sonntagnachmittage beschränken und außerhalb der Gottesdienstzeiten liegen, sei untauglich. Das Grundgesetz kenne keinen nach Tageszeit abgestuften Feiertagsschutz.Auch der evangelische Bischof Wolfgang Huber sprach mit Blick auf das Gesetz von einem "kulturellen Unglück." Es dürfe bundesweit keine Schule machen. Der Sonntag sei als religiöser Ruhe- und Feiertag seit 1 700 Jahren Bestandteil abendländischer Kultur.Die Klage vor dem höchsten Gericht in Karlsruhe wird von der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mitgetragen. Im Vorfeld haben beide Kirchen Gutachten erstellen lassen, um abzusichern, dass das Verfassungsgericht die Klage zulässt. Die Kirchen berufen sich auf den Paragrafen 140 des Grundgesetzes und den Paragrafen 139 der Weimarer Verfassung, in denen die Religionsfreiheit geregelt ist. Huber unterstrich, dass auch der Artikel 4 des Grundgesetzes nicht nur die individuelle Religionsfreiheit sichere, sondern zudem die Freiheit der Religionsgemeinschaften. Beide Kirchenoberhäupter sagten, dass der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) seit langem über ihre Kritik informiert sei, allerdings nicht reagiert habe.Zwei Verkäufer, von der Gewerkschaft Verdi unterstützt, wehren sich ebenfalls mit Klagen gegen verlängerte Öffnungs- und damit Arbeitszeiten. Ein Termin für eine Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest. Ein gemeinsames Vorgehen mit Gewerkschaften ist bei den Kirchen nicht vorgesehen. Sterzinsky sagte aber: "Ich weiß mich in dieser Hinsicht an der Seite der Gewerkschaften."
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