Der umstrittene Bau des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerden von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Brandenburg und gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts. Analyse Seite 4, Brandenburg Seite 24
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