Meinung

Wahlreform: Bald ist jede Stimme wirklich gleich viel wert

Die Ampelkoalition hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem es dem Bundestag tatsächlich gelingen könnte, sich selbst zu verkleinern. Ein Kommentar.

Christine Dankbar
Christine Dankbar
4 Min
Im Plenum des Bundestages drängen sich 736 Abgeordnete – das ist Rekord. Geht es nach den Ampel-Fraktionen, können bald viele der blauen Stühle entsorgt werden.

Im Plenum des Bundestages drängen sich 736 Abgeordnete – das ist Rekord. Geht es nach den Ampel-Fraktionen, können bald viele der blauen Stühle entsorgt werden.

© dpa

Es gibt in der Politik tatsächlich auch noch positive Überraschungen. Die Ampelkoalition hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem es dem Bundestag tatsächlich gelingen könnte, sich selbst zu verkleinern – eine Reform, die man dem Parlament nach all den Jahren des Streites nicht mehr zugetraut hätte. Wenn der nun vorliegende Entwurf der Ampelkoalition eine Mehrheit findet, dann gibt es von der Wahl im Jahr 2025 an tatsächlich nur noch die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von 598 Bundestagsabgeordneten. Zum Vergleich: Derzeit sitzen im Parlament 736 Frauen und vor allem Männer.

Das ist der Kernpunkt des neuen Wahlrechts, das dennoch in den nächsten Tagen erst einmal für erheblichen Streit sorgen dürfte. Die Reform wird nämlich durch eine weitere harte Entscheidung erst möglich gemacht: Überhangmandate werden abgeschafft. Die sind es nämlich, die das Parlament in den vergangenen Jahren so aufgebläht haben. Überhangmandate entstehen immer dann, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten durchbringt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen. Bei der Bundestagswahl im September 2021 erhielten gleich vier Parteien insgesamt 34 derartige Mandate.

Weil man den Direktkandidaten den Einzug in den Bundestag nach bisherigem Recht nicht verwehren kann, werden für die anderen Fraktionen Ausgleichsmandate fällig. Andernfalls würde ja der Wählerwille verzerrt. 2021 waren das noch mal weitere 104 Abgeordnete, die im Plenum des Reichstages Platz finden müssen.

Der Gesetzentwurf der Ampelfraktionen packt dieses Übel direkt bei der Wurzel: Künftig werden womöglich nicht mehr alle Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, auch wirklich in den Bundestag einziehen. Ausschlaggebend für das Wahlergebnis ist die Zweitstimme. Das war sie auch bisher schon. Mit ihr wird ermittelt, wie viele Parlamentssitze eine Partei erhält. Neu ist, dass jede Partei nur noch maximal so viele Direktkandidaten in den Bundestag schicken darf, wie ihr nach den Zweitstimmen zustehen.

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Nimmt man das Wahlergebnis von 2021, dann würden bei der CDU 12, bei der CSU 8, der SPD 10 und der AfD 1 siegreicher Direktkandidat leer ausgehen. Das Nachsehen haben dann jeweils die mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen. Aus dem bisher geltenden personalisierten Verhältniswahlrecht in Deutschland wird also ein Verhältniswahlrecht, das zudem auch eine Personalwahl vorsieht. Die ist allerdings untergeordnet.

Ja, das bedeutet, dass es Wahlkreise geben wird, die künftig von keinem direkt gewählten Abgeordneten in Berlin vertreten werden. Aber das bedeutet keineswegs die Missachtung des Wählerwillens oder gar den Untergang der Demokratie. Künftig wird der Wille der Wählerinnen und Wähler sogar eindeutiger abgebildet als bisher.

Und es bedeutet auch nicht, dass die Union überproportional abgestraft wird, weil sie ja so viele Direktkandidaten hat. Tatsache ist, dass alle Fraktionen kleiner werden – mit der festgelegten Zahl von 598 Abgeordneten wird schließlich der ganze Kuchen kleiner. Die Mandate wiederum werden nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Parteien gewählt wurden. Was kann daran unfair sein?

Im Gegenteil, es ist bisher immer die Union gewesen, die in ihrer Definition von Erst- und Zweitstimme so getan hat, als gebe es Abgeordnete erster und zweiter Klasse. Die Premiumabgeordneten, das sind nach Lesart von CDU und CSU natürlich die direkt Gewählten. Denkt man das weiter, dann würde das bedeuten, dass die FDP, die kein einziges Direktmandat errungen hat, eine Fraktion zweiter Wahl ist. Schlimmer noch: Die Stimmen der liberalen Wählerinnen und Wähler wären demnach auch weniger wert. Nichts könnte dem Grundsatz der Gleichheit von Stimmen weniger entsprechen.

Es ist Unsinn zu glauben, dass nur Direktkandidaten im heimischen Wahlkreis verwurzelt sind

Ebenfalls aus der Union kommt das Argument, dass direkt gewählte Kandidaten in ihren Wahlkreisen, ihrer Heimat also besonders verwurzelt seien. Das ist Unsinn. Die Direktkandidaten, die mit 50 Prozent oder mehr Stimmen gewonnen haben, sind im Bundestag an einer Hand abzuzählen. Alle anderen hatten die Mehrzahl der Wählerstimmen gegen sich. Zudem haben auch die Abgeordneten, die über die Landesliste ins Parlament kamen, Wahlkreisbüros und Bürgersprechstunden.

Eine Umfrage hat jüngst gezeigt: Fast 80 Prozent aller Wählerinnen und Wähler wünschen sich einen kleineren Bundestag. Bei den Anhängern der Union waren es sogar 85 Prozent.

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