Wer in Deutschland einen Brief einwirft, muss sich auf eine einfache Regel verlassen können: Irgendwann soll er ankommen. Nicht sofort, nicht mehr zwingend am nächsten Tag, aber doch innerhalb der gesetzlichen Frist. Seit 2025 gilt: 95 Prozent der Briefe müssen spätestens am dritten Werktag beim Empfänger sein, 99 Prozent am vierten Werktag.
Doch ausgerechnet diese Vorgabe kann der Staat nun jahrelang nicht zuverlässig überprüfen.
Die Bundesnetzagentur darf vorerst keinen Auftrag für die sogenannte Laufzeiten-Überprüfung vergeben. Dabei geht es um eine große, unabhängige Messung mit rund 60.000 Testbriefen pro Jahr. Mit ihr soll geprüft werden, ob die Deutsche Post ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt. Nach einem verlorenen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf muss die Behörde das Verfahren neu starten. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur.
Warum die Post jetzt weniger Kontrolle fürchten muss
Der Hintergrund klingt bürokratisch, hat aber Folgen für Millionen Briefkunden. In dem Vergabeverfahren hatte die Deutsche Post ein Marktforschungsunternehmen als nicht unabhängig eingestuft. Die Firma klagte dagegen und bekam in letzter Instanz recht.
Die Folge: Die Bundesnetzagentur darf den Auftrag für die Laufzeiten-Messung zunächst nicht erteilen. Stattdessen muss ein neues Vergabeverfahren beginnen. Das dürfte nicht vor 2027 abgeschlossen sein. Weil die Messungen jeweils ein komplettes Kalenderjahr umfassen müssen, kann die nächste offizielle Kontrolle frühestens 2028 starten.
Damit entsteht eine Lücke von mehreren Jahren. In dieser Zeit kann die Behörde kaum belastbar feststellen, ob die Post die gesetzlichen Laufzeitvorgaben wirklich einhält.
Deutsche Post: Beschwerden auf Rekordhoch, Unternehmen sieht kein Problem
95 Prozent in drei Tagen: Das gilt für Briefe
Das neue Postgesetz hat der Deutschen Post seit Anfang 2025 mehr Zeit für die Zustellung eingeräumt. Früher mussten 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag ankommen, 95 Prozent am übernächsten. Diese strengere Vorgabe gibt es nicht mehr.
Heute gilt: Im Jahresdurchschnitt müssen 95 Prozent der inländischen Briefe am dritten Werktag nach Einlieferung zugestellt sein. 99 Prozent müssen am vierten Werktag ankommen.
Für einzelne Verbraucher bedeutet das allerdings nicht, dass jeder Brief nach drei Tagen da sein muss. Die Regel bezieht sich auf die Gesamtmenge der Sendungen im Jahresdurchschnitt. Genau deshalb ist eine unabhängige Messung so wichtig.
Bußgelder wären theoretisch möglich
Die Bundesnetzagentur hat den gesetzlichen Auftrag, die Postversorgung zu überwachen. Bei deutlichem Fehlverhalten können dem Konzern Bußgelder drohen. Doch ohne laufende Messung fehlt der Behörde ein zentrales Instrument.
Für die Deutsche Post ist das eine heikle, aber komfortable Lage. Der Konzern verweist darauf, dass er die Vorgaben 2025 nach eigenen Angaben übertroffen habe. Demnach seien 97,4 Prozent der Briefe innerhalb von drei Werktagen angekommen.
Unabhängig überprüft ist diese Quote derzeit aber nicht durch das eigentlich vorgesehene Verfahren der Bundesnetzagentur.
Beschwerden über Postdienste auf Rekordniveau
Der Streit fällt in eine Zeit, in der die Geduld vieler Kunden ohnehin strapaziert ist. Bei der Bundesnetzagentur gingen 2025 so viele Beschwerden über Postdienstleistungen ein wie nie zuvor. Es ging dabei um Briefe und Pakete, die zu spät, beschädigt, falsch oder gar nicht zugestellt wurden.
Auch das Porto ist gestiegen. Seit Januar 2025 kostet ein Standardbrief 95 Cent statt zuvor 85 Cent. Die Post hat also mehr Zeit bekommen und zugleich höhere Preise durchgesetzt.
Für Verbraucher bleibt vorerst nur die Beschwerde. Wiederholte oder anhaltende Probleme bei der Zustellung können über den Mängelmelder Post der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Hinweise ersetzen aber nicht die große Laufzeiten-Messung, die nun jahrelang ausfällt.
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