BERLIN. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht es fest: Die Erbschaftssteuern für Grundstücke werden in vielen Fällen steigen. Zwar kommt es im Einzelfall auf den Wert des jeweiligen Grundstücks und die Freibeträge des Erben an. Grundlage der Besteuerung des Grundstückserben wird in Zukunft aber ausnahmslos der Verkehrswert des Grundstücks sein.Ende Januar entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die unterschiedliche Behandlung von Bargeld, Immobilien und Betriebsvermögen im Erbschaftssteuerrecht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Richter erklärten, es sei nicht zulässig, dass Bar- und Wertpapiervermögen zu 100 Prozent zur Steuer herangezogen würden, Immobilien, Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften aber mit viel geringeren Prozentsätzen belastet würden.Was auf die Betroffenen im Einzelnen zukommt, wer möglicherweise handeln muss, das möchte ein Ratgeber erklären, den die Interessengemeinschaft der Grund- und Wohnungseigentümer (IGW) herausgebracht hat. Die kostenlose 20-seitige Broschüre kann unter der Telefonnummer 030- 31 99 71 33 bestellt werden (BLZ)
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