Scharfe Kritik an öffentlichen Stellen muss ohne staatliche Sanktionen möglich sein. Dies gehöre zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, urteilte das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation in Brandenburg wegen übler Nachrede widerspreche dem von der Meinungsfreiheit gedeckten Recht auf polemische Zuspitzung (AZ: 1 BvR 444/13 und 1 BvR 527/13). (epd)
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