Zahlungsmittel

Krypto-Steuer: Klingbeils Reform kippt die einjährige Haltefrist für Bitcoin & Co.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowährungen. Die Sonderstellung digitaler Währungen soll entfallen.

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Münzen mit den Symbolen von Bitcoin (M) und Ethereum.

Münzen mit den Symbolen von Bitcoin (M) und Ethereum.

© Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Die Bundesregierung will die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen grundlegend umbauen. Nach einem Gesetzesentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sollen Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen digitalen Vermögenswerten künftig unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer unterliegen. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf den Referentenentwurf.

Bislang bleiben Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten steuerfrei, sofern zwischen Kauf und Verkauf mindestens zwölf Monate liegen. Wer seine Coins innerhalb dieser Frist mit Gewinn verkauft, muss den Erlös als privates Veräußerungsgeschäft versteuern – je nach persönlichem Einkommensteuersatz mit bis zu 45 Prozent. Bei einem Gewinn von 100.000 Euro wären so im ungünstigsten Fall 45.000 Euro fällig.

Diese Sonderstellung gegenüber Aktien und Fondsanteilen soll nun entfallen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte bereits im Frühjahr angekündigt, Kryptowährungen „anders besteuern" zu wollen.

25 Prozent Abgeltungsteuer und 1000 Euro Freibetrag

Ab 2028 sollen Gewinne aus Kryptowährungen einheitlich mit 25 Prozent besteuert werden. Wie bei Kapitalerträgen üblich, soll ein jährlicher Freibetrag pro Person greifen; derzeit liegt dieser bei 1000 Euro. Verluste aus Kryptogeschäften sollen sich mit Gewinnen aus Aktien und anderen Wertpapieren verrechnen lassen.

Für Anleger mit einem persönlichen Steuersatz unterhalb von 25 Prozent ist eine sogenannte Günstigerprüfung vorgesehen. Sie kann dazu führen, dass der niedrigere individuelle Satz angewendet wird.

Bestandsschutz für Altbestände

Rückwirkend soll die Neuregelung nicht gelten. Nach dem bislang bekannten Referentenentwurf greifen die neuen Regeln ausschließlich für Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Bereits zuvor erworbene Coins sollen Bestandsschutz genießen und weiterhin nach der bisherigen Regelung mit einjähriger Haltefrist behandelt werden.

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