Die Polizei hat die Wohnung eines Mitarbeiters von AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker in Berlin durchsucht. Der Einsatz sei am 15. September in Berlin-Lichterfelde auf Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses vollstreckt worden, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin auf Anfrage mit. Es bestehe der Verdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz.
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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden bei der Durchsuchung keine Beweismittel gefunden, „die den Tatvorwurf untermauern“. Die Polizei habe allerdings sogenannte Zufallsfunde sichergestellt. Diese müssten zunächst kriminaltechnisch untersucht werden, „bevor die strafrechtliche Relevanz näher bewertet“ werden könne, so der Sprecher.
Brinker will Ermittlungen abwarten
Brinker selbst wollte sich gegenüber dieser Redaktion inhaltlich nicht zu dem Vorgang äußern, da es sich um einen Mitarbeiter handele. Sie wisse auch nichts Genaues über den Sachverhalt und darüber, was dem Mitarbeiter konkret vorgeworfen werde.
Aus ihrer Sicht sei der Zeitpunkt der Durchsuchung so kurz vor der Wahl auffällig – sie vermute eine Inszenierung, um ihren Namen mit einer Razzia in Verbindung zu bringen: „Jeder kann sich seinen eigenen Reim darauf machen, warum solche klischeehaften Vorwürfe einen Tag vor der Wahl erhoben werden. Ich kann über meinen Mitarbeiter nichts Schlechtes sagen. Warten wir mal die Ermittlungen ab.“ (mit dpa)
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