Die Justizressorts der Länder haben Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gebeten zu prüfen, wie sogenannte Rauschfahrten mit Todesfolge künftig durch eine eigene Erfolgsqualifikation – also einen eigenständigen, schwereren Straftatbestand „mit Todesfolge“ – oder eine vergleichbare Regelung erfasst werden können.
Justizreform
Sachsen fordert härtere Strafen für tödliche Rauschfahrten
Mehrere Bundesländer fördern eine schärfere strafrechtliche Erfassung tödlicher Verkehrsunfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
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Schwerer Verkehrsunfall Mitte Juni auf der Berliner Böttgerstraße: Beim Fahrer fiel der Atemtest vor Ort positiv aus.
© Axel Billig / Pressefoto Wagner
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