CDU-Streit

Laschet geht Brosius-Gersdorf in Leihmutter-Debatte scharf an: „Etwas Plumperes habe ich noch nicht gelesen“

Frauke Brosius-Gersdorf gerät erneut ins Visier der Union. Auslöser ist ein Satz zur Leihmutterschaft. Armin Laschet reagiert scharf und persönlich.

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Armin Laschet (CDU), einst Kanzlerkandidat der Union, schaltet sich auf X in die Leihmutterschafts-Debatte ein, greift dabei Brosius-Gersdorf persönlich an. (Symbolbild)

Armin Laschet (CDU), einst Kanzlerkandidat der Union, schaltet sich auf X in die Leihmutterschafts-Debatte ein, greift dabei Brosius-Gersdorf persönlich an. (Symbolbild)

© dts Nachrichtenagentur/Imago

Der Streit um die Leihmutterschaft hat einen neuen Höhepunkt – und Armin Laschet mittendrin. Auslöser ist ein Interview der Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf in der Zeit, in dem sie sich für eine Legalisierung der in Deutschland verbotenen Praxis ausspricht.

Der frühere NRW-Ministerpräsident und Unions-Kanzlerkandidat reagierte auf der Plattform X ungewöhnlich scharf: Er nannte ihre Position „plump“ und schrieb, es sei „ein Segen“, dass sie nicht am Bundesverfassungsgericht sitze. Die Attacke trifft eine Frau, deren Wahl an das höchste deutsche Gericht bereits im Vorjahr am Widerstand der Union gescheitert war. Erneut steht Brosius-Gersdorf damit im Zentrum eines Konflikts mit den Konservativen. Was steckt hinter dem Schlagabtausch – und worum geht es inhaltlich?

Was Brosius-Gersdorf gesagt hat

Ausgangspunkt ist ein Satz, mit dem Brosius-Gersdorf der Union widerspricht. „Die Union spricht mit dem Verbot der Leihmutterschaft und übrigens auch der Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab“, sagte sie der Zeit.

Die Partei wolle einen „paternalistischen Staat“, der am besten wisse, was für Frauen gut sei. Dem stellt sie das Grundgesetz gegenüber: eine „freiheitliche Verfassung, die auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruht“.

Dieses Prinzip, so ihre Argumentation, gelte selbstverständlich auch für Frauen – und damit auch für potenzielle Leihmütter.

Laschet tritt nach und bezieht sich auf Verfassungsrichter-Wahl

Laschets Antwort ließ nicht lange auf sich warten. „Etwas Plumperes als diese Antwort von Frau Brosius-Gersdorf habe ich noch nicht gelesen“, schrieb er auf X.

Er verwies darauf, dass es „parteiübergreifend differenzierte Stellungnahmen“ zur – wie er es nannte – „Miet-Mutterschaft“ gebe. Der schärfste Satz aber zielte direkt auf ihre gescheiterte Kandidatur: „Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht.“

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Damit knüpft Laschet an einen alten Konflikt an. Die Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin war im Vorjahr am Widerstand der Union gescheitert.

Der Vorgeschichte-Konflikt um das Verfassungsgericht

Die Auseinandersetzung reicht weiter zurück als die aktuelle Debatte. Brosius-Gersdorf, Professorin für öffentliches Recht an der Universität Potsdam, war zuvor wegen ihrer Position zum Abtreibungsrecht medial und im Netz angegriffen worden.

Politiker von CDU und CSU kritisierten sie ebenfalls. Nach einem Streit in der Koalition wurde ihre Wahl abgesagt, woraufhin die Rechtswissenschaftlerin ihre Kandidatur zurückzog.

Der aktuelle Streit ist damit auch die Fortsetzung eines Machtkampfs, der nun am Thema Leihmutterschaft neu aufflammt.

Der Auslöser: Der Fall Spahn - Rücktritt wegen Leihmutterschaft

Angestoßen wurde die gesamte Debatte durch Jens Spahn (CDU). Er trat vom Vorsitz der Unionsfraktion zurück, nachdem er bekannt gegeben hatte, gemeinsam mit seinem Partner und mithilfe einer Leihmutter in den USA Vater geworden zu sein.

Leihmutterschaft ist in Deutschland über das Embryonenschutzgesetz verboten. Die CDU hatte dieses Verbot auf einem Parteitag im Frühjahr dieses Jahres ausdrücklich bekräftigt.

Der Schlagabtausch zwischen Laschet und Brosius-Gersdorf zeigt, wie tief die Gräben in der Leihmutterschaft-Debatte verlaufen. Auf der einen Seite steht das Selbstbestimmungsargument der Rechtswissenschaftlerin, auf der anderen die harsche Ablehnung aus dem Unions-Lager, verbunden mit einem persönlichen Seitenhieb auf ihre gescheiterte Verfassungsrichter-Kandidatur.

Nicht nur Laschet: Die Debatte spaltet alle Parteien

Der Angriff Laschets ist nur ein Ausschnitt einer Auseinandersetzung, die längst alle Parteien erfasst hat. Angestoßen durch den Fall Spahn ringt die Politik um eine Grundsatzfrage: am Verbot festhalten oder lockern?

Der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister, fordert im Deutschlandfunk eine „offene Debatte“ und sieht Argumente für wie gegen eine Legalisierung. Es gehe um eine Güterabwägung zwischen dem Kinderwunsch etwa homosexueller Paare und dem Schutz von Leihmutter und Kind. Eine Zulassung müsste „sehr gut reguliert sein“ – ob solche Schutzmechanismen in der Praxis griffen, bezweifelt er aber.

Die Union bleibt beim Nein. Familienministerin Karin Prien (CDU) verwies gegenüber Pioneer auf den Parteitagsbeschluss vom Februar, wonach auch die altruistische Leihmutterschaft mit dem Werteverständnis der CDU unvereinbar sei. Eine Kurskorrektur schloss sie aus: „Das kann ich mir kaum vorstellen.“ Auch der Berliner CDU-Politiker Stefan Evers mahnte bei Welt-TV: „Es geht um den Körper der Frau.“ Für ihn selbst – wie Spahn mit einem Mann verheiratet – sei Leihmutterschaft „kein Weg“.

Offener zeigten sich andere. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann verwies im RBB auf Empfehlungen einer Ampel-Kommission, die eine altruistische Leihmutterschaft in engen Grenzen befürwortet. SPD-Frauenpolitikerin Ulrike Häfner warnte vor einer „Kommerzialisierung von Frauenkörpern“, hält Ausnahmen aber für möglich. Klar dagegen ist die Linke: „Häufig profitieren wohlhabende Menschen von der ökonomischen Not anderer“, sagte Kathrin Gebel.

Die Bundesbürger sind in der Sachfrage tief gespalten: 39 Prozent halten das Verbot laut Insa-Umfrage im Auftrag der Bild für richtig, knapp 41 Prozent für falsch.

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