Es sind zwei Sätze, die den Umgang der Bundesregierung mit einem der bemerkenswertesten Förderfälle – einige Beobachter sprechen bereits von einem Förderskandal – dieser Legislaturperiode zusammenfassen. Auf die Frage, wie die erneute Bundesförderung für das Abraham Accords Institute (AAI) zu begründen sei, antwortete der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Meyer in der Bundespressekonferenz: „Mir sind weder der Vorgang noch die in Ihrer Frage enthaltenen Vorhaltungen bekannt.“ Und auf den Hinweis, der Kulturstaatsminister sei dem Bundeskanzleramt zugeordnet: „Mir untersteht er nicht.“
Beides ist erklärungsbedürftig. Formal hat Meyer recht: Ein Regierungssprecher ist kein Dienstvorgesetzter eines Staatsministers. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist allerdings kein eigenständiges Ressort, sondern als Staatsminister beim Bundeskanzler im Geschäftsbereich des Kanzleramts angesiedelt; sein Etat läuft über den Einzelplan des Bundeskanzleramts. Das Bundespresseamt spricht überdies laut eigener Aufgabenbeschreibung für die Bundesregierung insgesamt – nicht für einzelne Häuser. Die Verweisung an „eine eigene Pressestelle“ ist damit weniger eine Zuständigkeitsfrage als eine Entscheidung darüber, was man an diesem Pult verhandeln möchte. Dass ein Vorgang, der seit Mai 2026 öffentlich diskutiert wird, seit August 2026 Gegenstand einer beantworteten Kleinen Anfrage ist und den Namen eines früheren Kanzlerkandidaten trägt, im Kanzleramt schlicht unbekannt sein soll, ist die zweite, größere Unwahrscheinlichkeit.
Worum es geht
FragDenStaat zufolge erhielt das AAI seit 2023 Förderzusagen von mehr als 2,7 Millionen Euro; ausgezahlt wurden demnach knapp 2,2 Millionen Euro. Alleiniger Gesellschafter der Aachener GmbH ist ein Verein, dessen Vorstandsvorsitzender der CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Laschet ist. Personelle Überschneidungen mit seinem Wahlkreis- und seinem Berliner Abgeordnetenbüro sind dokumentiert, ebenso der Umstand, dass von sechs für 2023 beantragten Maßnahmen im Verwendungsnachweis nur noch zwei auftauchten. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ließ sich davon nicht beirren und hat 2026 weitere Mittel für die Laschet-NGO angekündigt: „Mit Projektförderungen unter anderem für das (...) Abraham Accords Institute setzt der Bund auch international wichtige kulturpolitische Impulse.“
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Was die Antwort auf die Kleine Anfrage offenlegt
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion am 11. August 2026 geantwortet (Drucksache 21/7576). Die Antworten bestätigen die Zahlen – und produzieren neue Fragen.
Erstens die Rechtsform: Der BKM schreibt dreimal, man habe „ein Projekt des Abraham Accords Institute … e. V.“ gefördert, räumt auf Frage 2 aber ein, dass sämtliche Anträge 2023, 2024 und 2025 von der GmbH gestellt und die Bewilligungen an diese ergangen seien. Verein und GmbH verschwimmen in der Darstellung des fördernden Hauses – bei einer Konstruktion, deren Kernfrage genau diese Verschachtelung ist.
Zweitens die Blindstelle: Auf die Frage nach Zahlungsflüssen, Verträgen oder Kostenumlagen zwischen Verein und hundertprozentiger Tochter-GmbH antwortet die Bundesregierung in einem Satz: „Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis.“ Auch zu möglichen Drittmitteln und zum Ausschluss einer Doppelfinanzierung liegen ihr keine Informationen vor. Der Bund finanziert also ein Projekt zu praktisch 100 Prozent, ohne die Binnenfinanzströme des Empfängergeflechts zu kennen.
Drittens die Tonlage: Aus dem Prüfvermerk des Bundesverwaltungsamts, in dem die Zahlen „hinten und vorne nicht“ stimmten, wird in der Regierungsantwort eine Beanstandung, die „lediglich“ die Zuordnung der Belege betrifft; die Mittel seien zweckentsprechend verwendet worden. Zugleich nennt die Antwort erstmals die IST-Ausgaben der ersten Runde: 720.344,40 Euro von bis zu einer Million etatisierter Mittel.
Viertens der Zwischennachweis. FragDenStaat hatte moniert, dass dieser in den IFG-Unterlagen fehlt. Die Bundesregierung erklärt nun, er sei fristgerecht zum 30. April 2025 eingegangen und ohne Beanstandung geprüft worden; die Nichtherausgabe beruhe „aufgrund eines Büroversehens“. Das mag zutreffen. Es bleibt der Befund, dass ausgerechnet das entlastende Dokument in einem Informationsfreiheitsverfahren nicht übermittelt wurde.
Fünftens die Nicht-Antwort: Gefragt wurde, welche überprüfbaren Ergebnisse zum Zeitpunkt der zweiten und dritten Förderentscheidung vorlagen. Die Antwort teilt lediglich mit, der Abschlussbericht habe bei der zweiten Bewilligung noch nicht vorgelegen, und: „Anlass für ein Absehen von einer weiteren Bewilligung bestand nicht.“ Die Frage nach den Ergebnissen wird nicht beantwortet – sie wird ersetzt durch die Feststellung, dass nichts dagegensprach. Das ist ein bemerkenswerter Prüfmaßstab für 1.450.348,30 Euro.
Sechstens die Erfolgskontrolle: Die Auswertungen für 2023 und 2024 sind „in Bearbeitung“, und die Bundesregierung betont, sie seien „nicht fristgebunden“. Zu den messbaren Zielen zählen laut Antwort unter anderem Publikationen, Nachweise medialer Begleitung und öffentlicher Reichweite – in bezifferbarer Mindesthöhe. Genau dies ist der Punkt, an dem die Recherchen die größten Lücken sehen, und dort verweist die Institutsführung auf gebotene Zurückhaltung wegen des Gaza-Krieges. Beides zugleich kann kaum gelten.
Siebtens die Kontakte: Dokumentiert sind zwei Gespräche des damaligen BKM-Amtschefs mit Laschet: am 19. Januar 2023 und am 22. März 2024 – jeweils in zeitlicher Nähe zu Förderentscheidungen. Der Inhalt: „nicht dokumentiert“. Laschet wird dabei als „Ministerpräsident a. D.“ geführt, nicht als amtierender Bundestagsabgeordneter und Vereinsvorsitzender.
Die Frage, die offenblieb
Eine Nachfrage kam in der BPK nicht mehr zum Zuge, sie gehört aber ins Zentrum: Wie prüft das Bundeskanzleramt konkret die behauptete organisatorische Trennung zwischen dem Abgeordneten Laschet, seinem aus Steuermitteln finanzierten Büro und der ebenfalls steuerfinanzierten NGO? Wie wird sichergestellt, dass Talkshow-Auftritte des CDU-Außenpolitikers, Termine mit Botschaftern oder Tätigkeiten von Mitarbeitenden mit Doppelrollen nicht mittelbar als Projekt- oder Öffentlichkeitsarbeit verwertet werden – zumal das Institut einen Illner-Auftritt Laschets gegenüber dem BKM selbst als „Präsentation des Instituts“ auflistete?
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Die Antwort auf die Kleine Anfrage legt nahe, dass eine solche Prüfung nicht existiert. Wer über Zahlungsflüsse „keine Kenntnis“ hat, Gesprächsinhalte nicht dokumentiert und Erfolgskontrollen für fristenlos hält, kann eine Rollentrennung nicht kontrollieren – er kann sie nur glauben. Die Versicherung, Interessen und Rollen seien „strikt getrennt“, stammt bislang ausschließlich vom Geförderten selbst.
Bemerkenswert bleibt der politische Rahmen: Dieselbe Unionsfraktion, die 2025 mit 551 Fragen gegen vermeintliche „Schattenstrukturen“ zu Felde zog, stellt den Vorsitzenden eines Vereins, dessen hundertprozentige Tochter-GmbH seit 2023 über zwei Millionen Euro Bundesmittel abgerufen hat – rund 2,42 Millionen Euro, verteilt auf drei Förderrunden, von denen zwei bis heute weder abschließend geprüft noch in ihrer Wirkung bewertet sind. Die Bundesregierung wäre gut beraten, diese Fragen nicht an eine Pressestelle weiterzureichen – sondern zu beantworten.
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