Das Betreten der Uferbereiche und des Stauraumes der Talsperre Quitzdorf ist verboten, wie die Landestalsperrenverwaltung Sachsen mitteilte. Auch das Angeln ist in Abstimmung mit dem Pachtbetrieb seit Montag, 26. Oktober, bis auf weiteres untersagt. Grund ist die komplette Entleerung der Talsperre, die seit Mitte Oktober für die Sanierung läuft.
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Im Stauraum besteht Lebensgefahr: Über Jahrzehnte haben sich dort feine Sedimente abgelagert, in denen man stecken bleiben kann. Sie bedecken Untiefen und angeschwemmte Gegenstände, an denen man sich verletzen kann. Die Landestalsperrenverwaltung stellt zusätzlich Verbots- und Hinweisschilder auf.
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