Die Kabinett hat am Mittwoch die Gleichstellung der Homo-Ehe im Steuerrecht beschlossen. Die Regierung reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Ungleichbehandlung der Homo-Ehe im Steuerrecht als verfassungswidrig eingestuft hat. Anders als bisher dargestellt geht es nicht nur um Erweiterung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Vielmehr wird durch eine Art Generalklausel die Angleichung auf das gesamte Einkommensteuerrecht ausgeweitet. Das betrifft zum Beispiel die steuerliche Förderung der Altersvorsorge. (tms.)
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]