Rechtsextremismus

Marla Svenja Liebich: Beschwerde gegen Auslieferung aus Tschechien eingelegt

Verurteilte Rechtsextremistin Liebich wehrt sich vor Prager Oberlandesgericht gegen Überstellung nach Deutschland. Das teilte ein Gerichtssprecher mit.

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Marla Svenja Liebich weht sich juristisch gegen die Überstellung nach Deutschland.

Marla Svenja Liebich weht sich juristisch gegen die Überstellung nach Deutschland.

© Sebastian Willnow

Die in Deutschland verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hat sich gegen ihre Auslieferung aus Tschechien an die deutschen Behörden gewandt. Wie ein Sprecher des Gerichts in Pilsen (Plzen) mitteilte, hat Liebich Beschwerde gegen die geplante Überstellung eingelegt.

Über das Rechtsmittel muss nun das Oberlandesgericht in Prag entscheiden. Bis zu einer Entscheidung der höheren Instanz bleibt die Auslieferung ausgesetzt.

Liebich änderte Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich

Liebich war im Juli 2023 zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Nach dem Urteil beantragte Liebich eine Änderung seines Geschlechtseintrags von männlich auf weiblich. Den Haftantritt sollte Liebich am 29. August 2025 in der Frauenhaftanstalt Chemnitz absolvieren. Stattdessen setzte sie sich ab und entzog sich dem Strafvollzug. Erst im April dieses Jahres wurde Liebich in Tschechien gefasst.

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