Justiz

JVA entscheidet: Frau Liebich muss ins Männergefängnis

Obwohl sie offiziell als Frau eingetragen ist, muss Marla Svenja Liebich ins Männergefängnis in Zeithain. Die Entscheidung fiel nach der Auslieferung aus Tschechien.

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Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich muss ins Männergefängnis in Zeithain.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich muss ins Männergefängnis in Zeithain.

© Hendrik Schmidt/dpa

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich wird ihre Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Männer verbüßen. Das habe die Leitung des Frauengefängnisses in Chemnitz entschieden, teilte das sächsische Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Liebich wurde noch am Mittwoch, dem Tag ihrer Auslieferung aus Tschechien, in die JVA Zeithain im Landkreis Meißen verlegt.

„Gut, dass die JVA schnell Klarheit geschaffen und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen hat“, sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) laut dpa. Die Entscheidung sei nach einem Gespräch mit Liebich und einer Untersuchung getroffen worden. Bei der Abwägung sei es auch um die Sicherheit der weiblichen Inhaftierten in Chemnitz gegangen, hieß es aus dem Ministerium.

Änderung des Geschlechtseintrags in der Kritik

Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle – damals noch unter dem Vornamen Sven – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. In der Folge ließ Liebich den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja ändern. Kritiker sprachen laut Ministerium von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.

Vor dem Amtsgericht Halle steht eine Entscheidung darüber aus, ob die Änderungen rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte nach eigenen Angaben im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.

Flucht und Auslieferung durch tschechische Behörden

Den Haftantritt Ende August 2025 im Frauengefängnis Chemnitz trat Liebich nicht an, sondern floh ins Ausland. Im April wurde sie in Tschechien gefasst und nach Pilsen gebracht. Vor Gericht gab sie an, nicht nach Deutschland ausgeliefert werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Die tschechische Justiz stimmte der Auslieferung dennoch zu.

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Liebich hatte seit 2014 regelmäßig Demonstrationen organisiert, häufig auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Dabei kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte in dem Verfahren, das mit dem rechtskräftigen Urteil endete, in sechs Anklagen verschiedene Vorwürfe gegen die 1970 in Merseburg geborene Rechtsextremistin erhoben.

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