Die spanische Regierung hat ein Bündel gesetzlicher Maßnahmen gegen den Missbrauch befristeter Verträge im öffentlichen Dienst auf den Weg gebracht. Das Ministerium für Digitalisierung und öffentlichen Dienst verhandelt derzeit mit den autonomen Gemeinschaften über ein Warnsystem und mögliche Sanktionen gegen Personalverantwortliche, die Kettenverträge zulassen. Das berichtete die Tageszeitung El País am Montag.
Nach einer Analyse des Ministeriums beschränkt sich das Kernproblem auf knapp 200.000 Beschäftigte. Das sind jene sogenannten Interinos – befristet eingesetzte Staatsbedienstete –, die seit mehr als drei Jahren ohne feste Stelle arbeiten. Insgesamt sind laut dem Bericht rund 900.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst ohne festen Vertrag tätig. Etwa jeder dritte Staatsbedienstete in Spanien hat demnach einen befristeten Vertrag.
Alarm bei drei Jahren Befristung
Das Staatssekretariat für den öffentlichen Dienst erarbeitet zusammen mit den Regionen sowie unter Einbeziehung von Kommunen und Gewerkschaften eine gesetzliche Regelung, die die Kontrolle über aneinandergereihte Zeitverträge verschärfen soll.
Vorgesehen ist nach Angaben aus dem Ministerium ein allgemeines Warnsystem, das die Verantwortlichen in den Behörden benachrichtigt, sobald ein Beschäftigter die Marke von drei Jahren in befristeter Anstellung erreicht.
Streit um persönliche Haftung
Parallel dazu wird an Sanktionen für jene Führungskräfte gearbeitet, die den Missbrauch befristeter Anstellungen zu verantworten haben. Diesen Schritt hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Urteilen angeregt.
Ministeriumsvertreter räumten gegenüber El País ein, die Festlegung der individuellen Verantwortung sei einer der strittigsten Punkte. „Wir wollen nicht, dass der Leiter eines Krankenhauses sanktioniert wird, weil er reguläre Stellen mit Zeitarbeitskräften besetzen musste, wenn er nichts anderes tun konnte“, zitiert die Zeitung Vertreter des Ministeriums.
Druck aus Brüssel und Luxemburg
Hintergrund ist ein anhaltender Streit mit den EU-Institutionen. Die Europäische Kommission führt gegen Spanien mehrere Vertragsverletzungsverfahren wegen der Praxis im öffentlichen Dienst. Nach Angaben der Kommissionsvertretung in Madrid vom 29. April wurden im Frühjahr weitere Schritte gegen das Land eingeleitet, unter anderem wegen unvollständiger Umsetzung von EU-Richtlinien.
Der EuGH hatte zudem in einem jüngeren Urteil erneut bemängelt, dass die spanische Rechtsordnung keine ausreichend wirksamen, abschreckenden und angemessenen Mittel gegen den Missbrauch befristeter Verträge im öffentlichen Dienst vorsehe.
Die Gewerkschaft CCOO (Comisiones Obreras), einer der beiden großen spanischen Gewerkschaftsdachverbände, forderte in einer Stellungnahme eine grundlegende Reform. Der Gesetzgeber müsse das spanische System vollständig an die Anforderungen des EU-Rechts anpassen.
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Auch die laufenden Verfahren, um befristete Stellen in feste umzuwandeln, schafften laut EuGH keine Abhilfe, da sich daran auch andere Bewerber beteiligen könnten, wie CCOO unter Verweis auf das Urteil betont. Zugleich schränkte die Gewerkschaft ein: Der Gerichtshof schreibe nicht automatisch die Umwandlung in eine feste Stelle als allgemeine Lösung vor.
Für die betroffenen Behörden geht es auch um finanzielle Risiken. Neben möglichen hohen Strafzahlungen aus Brüssel belasten laut El País Prozesskosten in Verfahren tausender befristet eingesetzter Staatsbediensteter, die vor Gericht ihre Festanstellung erstreiten wollen, die öffentlichen Kassen.
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