Der Berliner Senat hat eine Verordnung zur Eindämmung der Vermietung möblierter Wohnungen auf Zeit erlassen. Dies verkündete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am Freitag. Ab Samstag gelten in Berlin neue Vorschriften für befristete Vermietungen in Milieuschutzgebieten.
In den 82 sozialen Erhaltungsgebieten Berlins müssen befristete Vermietungen ab Samstag genehmigt werden. Zeitmietverträge sowie die Untervermietung des eigenen Haupt- oder Zweitwohnsitzes natürlicher Personen bleiben genehmigungsfähig.
Möbliertes Wohnen auf Zeit wird in Berlin zum Problem
Die Senatsverwaltung reagiert damit auf die stark gestiegene Zahl von Inseraten für möbliertes Wohnen auf Zeit, deren Anteil in der Hauptstadt seit 2012 von 13 Prozent auf 48 Prozent im Jahr 2025 stieg. Gleichzeitig stieg die Angebotsmiete für möblierte Wohnungen auf Zeit im gleichen Zeitraum drastisch von gut 14 Euro pro Quadratmeter auf 24,12 Euro pro Quadratmeter. Senator Christian Gaebler erklärte, die Regelung sei wichtig, um die Wohnbevölkerung in sozialen Erhaltungsgebieten zu schützen.
Das möblierte Wohnen auf Zeit ist vor allem ein Berliner Phänomen, das durch den Wohnungsmangel verstärkt wird: Am gesamten deutschen Wohnungsmarkt macht das Vermietungsmodell weniger als ein Prozent aus, wie das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung errechnet hat. Die Hauptstadt verzeichnet jedoch seit 2012 bundesweit den größten Anstieg. Der Berliner Mieterverein kritisiert an dem Modell die fehlende Sicherheit für Mieter auf lange Sicht sowie die in Teilen überzogenen Preise.
Zu teuer zum Wohnen, zu teuer zum Fahren: Berlins Pendler-Kollaps
Mietpreisbremse wird verschärft: Bundesjustizministerin kündigt Mieterschutz-Paket an
Weitere Miet-Maßnahmen auf Bundesebene geplant
Parallel dazu kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch ein Mieterschutz-Paket an, das noch im April ins Bundeskabinett eingebracht werden soll und ebenfalls kurzfristigen Mietmodellen entgegenwirken soll. Der Entwurf sieht eine Deckelung von Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten vor, da diese durch die Inflation zuletzt stark gestiegen sind.
Zudem soll der Möblierungszuschlag künftig auf fünf Prozent der Nettokaltmiete begrenzt werden, um die geltende Mietpreisbremse nicht zu umgehen. Kurzzeitmietverträge sollen auf maximal sechs Monate begrenzt werden, um die Rechte von Mietern zu stärken.
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