Mordprozess

Mordfall Fabian: Das ist in der neunten und zehnten Prozesswoche passiert

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Bestechungsversuchs eines Zeugen. Fallanalytiker sprechen von Beziehungstat. Fabians Vater als Zuschauer im Gerichtssaal.

6 Min
Im Prozess um den Mord an Fabian aus Güstrow sitzt die Angeklagte im Verhandlungssaal im Landgericht Rostock.

Im Prozess um den Mord an Fabian aus Güstrow sitzt die Angeklagte im Verhandlungssaal im Landgericht Rostock.

© Danny Gohlke/dpa

Der Prozess im Mordfall des achtjährigen Fabian aus Güstrow geht in seine elfte Woche. Danach ist erst einmal bis zum 6. August Pause. Am 7. Juli werden nach Auskunft der Gerichtssprecherin im Landgericht Rostock vier Polizeibeamte erwartet. Der Erste hat Fabians Mobiltelefon ausgewertet. Die zweite Beamtin hat das Mobiltelefon des Zeugen, der als Erster mit der Angeklagten am Tatort war, ausgewertet, die dritte Beamtin das Mobiltelefon des Vaters. Die vierte Beamtin kann Angaben zur Auffindesituation von Fabians Leiche machen.

Nach der Sommerpause will sich Gina H. äußern

Am 9. Juli soll planmäßig die Kommissarin kommen, die die Angeklagte am 11. Oktober 2025 befragt hat – also noch während der Suche nach dem Grundschüler mit einem Großaufgebot der Polizei. Er war am 10. Oktober von seiner Mutter als vermisst gemeldet worden. Am 14. Oktober gab die jetzt des Mordes Angeklagte Gina H. an, sie hätte den Jungen zufällig mit einer Bekannten beim Spazierengehen an einem Tümpel auf einem Acker bei Klein Upahl gefunden.

Am letzten Prozesstag vor der Sommerpause soll zudem ein Polizeibeamter angehört werden, der Wahrnehmungen zum Auffinden eines Messers bei einem Nachbarn machte. Anschließend werden zwei Ärzte der Angeklagten befragt. Gina H. ist seit 15 Jahren wegen einer psychischen Störung erwerbsunfähig.

Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. heimtückischen Mord an dem achtjährigen Fabian vor. Sie sei der Meinung gewesen, er stünde der Wiederaufnahme ihrer Beziehung zu Fabians Vater im Wege, mit dem sie vier Jahre zusammen war. Im August 2025 hatte sich Matthias R. von ihr getrennt. Die 30-Jährige soll Fabian am 10. Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt haben – er war wegen Unwohlseins nicht in der Schule – ihn an dem Tümpel bei Klein Upahl von vorn erstochen und die Leiche dann angezündet haben, um Spuren zu verwischen.

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Die Angeklagte schweigt bisher zu den Vorwürfen, deshalb müssen Indizien für die Tat vor Gericht zusammengetragen werden. Nach der Sommerpause hat Gina H. angekündigt, sich äußern zu wollen. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Bestechungsvorwurfs

In den vergangenen beiden Prozesswochen erregte vor allem die Aussage eines Zeugen öffentliche Aufmerksamkeit, der von einem Versuch sprach, ihn zu bestechen. Der 24-Jährige sagte am 2. Juli aus, im Dezember 2025 seien eine Frau und ein Mann auf sein Grundstück gekommen und hätten ihm 5.000 Euro geboten, damit er gegen die Angeklagte aussage. Er solle angeben, dass die Angeklagte keine Kinder möge, ihre Tiere schlecht behandle und psychische Probleme habe. Das habe er abgelehnt. Wegen der Beschreibung der auffälligen Frisur der Frau könnte es sich um eine Freundin von Fabians Mutter gehandelt haben.

„Ob es einen Bestechungsversuch gegeben hat und falls ja, ob dieser durch die Freundin der Mutter erfolgte, steht nicht fest“, antwortet die Sprecherin des Landgerichts in Rostock auf eine entsprechende Anfrage der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung. „Ob die Kammer eine Freundin der Mutter hierzu befragen wird, kann ich aktuell nicht beantworten, denkbar ist dies durchaus. Da das Programm für die nächsten Tage schon feststeht, rechne ich allerdings nicht damit, dass dies noch vor der Sommerpause geschehen wird.“

Oberstaatsanwalt Harald Nowack (l.) und Staatsanwalt Oliver Schley im Saal des Landgerichts in Rostock.

Oberstaatsanwalt Harald Nowack (l.) und Staatsanwalt Oliver Schley im Saal des Landgerichts in Rostock.

© Bernd Wüstneck

Wegen des Vorwurfs der Bestechung werden jedoch nun Ermittlungen geführt. Das erklärt Oberstaatsanwalt Harald Nowack auf Nachfrage der OAZ: „Wenn die Staatsanwaltschaft zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat hat, ist sie grundsätzlich verpflichtet, ein Ermittlungs- beziehungsweise Vorermittlungsverfahren einzuleiten. Nur dann, wenn gleich erkennbar ist, dass sich einzelne Tatbestandsmerkmale, wie zum Beispiel der Vorsatz, nicht begründen lassen, kann von der Einleitung abgesehen werden. Da der Zeuge unter wiederholter Belehrung auf die Wahrheitspflicht seiner Angaben ausgeführt hat, dass er Geld von Personen angeboten erhalten hat, um dann aus seiner Sicht unzutreffende Angaben vor Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei zu tätigen, müssen – unabhängig davon, wie glaubhaft die Angaben erscheinen mögen – entsprechende Ermittlungen geführt werden.“

Tierärztin verwundert über Emotionslosigkeit von Gina H.

Am 1. Juli wurde eine Gerichtshelferin gehört, die einen Bericht zur Angeklagten gefertigt hat. Sie berichtete von einer zerrütteten Kindheit von Gina H. Sie habe ihren Vater nicht gekannt und ihre Mutter habe häufig wechselnde Partner gehabt. Das Verhältnis zu den Großeltern sei gut gewesen.

Im Anschluss wurde die Tierärztin von Gina H. vernommen. Die Tierärztin betreut seit 2021 die fünf Pferde und Ponys der Angeklagten. Sie sagte aus, Gina H. habe auch, als noch nach dem Kind gesucht wurde, wenig besorgt und aufgeregt gewirkt. Obwohl sie sich immer wieder selbst als „Ziehmutter“ bezeichnet hatte. Als ihr Pferd Tiffy gestorben war, sei sie dagegen emotional völlig aufgelöst gewesen. Andere Zeugen hatten berichtet, dass Gina H. häufig mit Fabian geschimpft habe.

Fabians Vater glaubt weiter an Unschuld seiner Freundin

Ein früherer Arbeitgeber sagte aus, er habe Gina H. im Frühjahr 2025 als Lager-Aushilfe nach nur drei Monaten entlassen, weil Kollegen sie bei einem Diebstahl erwischt hätten. Die Aussagen anderer Zeugen machten deutlich, dass Gina H. nicht nur von Fabians Vater und vorherigen Zeugen finanziell unterstützt worden war, um ihren Lebensunterhalt und die Versorgung ihrer Pferde zu bestreiten, sondern von weiteren Männern.

Am 1. Juli war auch erstmals Fabians Vater als Zuschauer im Gerichtssaal. Er führt seit Januar wieder eine Beziehung mit der Angeklagten. Er glaube an ihre Unschuld, sagte er. Das hat er auch kürzlich erneut in den Sozialen Medien wiederholt und den Ermittlern vorgeworfen, nicht alle Spuren zu verfolgen.

Verabredung von Gina H. mit Fabian schon am 9.10.?

Ein Fallanalytiker des Landeskriminalamts (LKA) beschrieb am 26. Juni einen „unbedingten Tötungswillen“. Das könne aus der Ausführung der Tat geschlossen werden. Von den sechs Messerstichen in die Brust trafen zwei das Herz und waren tödlich. Die Ausführung spreche für eine Beziehungstat. Es könne jedoch nicht gesagt werden, ob die Tat von einem Mann oder einer Frau ausgeführt wurde und auch nicht, ob mit der rechten oder linken Hand.

Am 23. Juni wurden verschiedene Polizeibeamte gehört, die die Angeklagte und Zeugen vernommen haben. Eine ungeklärte Frage war bisher, wie Gina H. wusste, dass Fabian am 10. Oktober in seiner Wohnung war. Ein Ermittler erklärte, dass sich Gina H. und Fabian bereits am Nachmittag des 9. Oktober in Güstrow getroffen haben könnten. Nach einer früheren Zeugenaussage war Fabian da auf dem Weg von einem Klassenkameraden zum Jugendklub in Güstrow. Das Auto von Gina H. wurde in diesem Zeitraum in einer Parklücke beobachtet, an der der Junge auf seinem Weg vorbeigekommen sein könnte. Die Ermittler halten es für denkbar, dass Gina H. hier Kontakt zu Fabian aufnahm – ohne dass er davon später seiner Mutter erzählt hat.

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