Mordprozess

Mordprozess um Fabian: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Gina H.

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für die Angeklagte und die besondere Schwere der Schuld.

Mario Jacob Katja Frick
6 Min
Oliver Schley (l), Staatsanwalt, und Harald Nowack, Oberstaatsanwalt, im Saal des Rostocker Landgerichts.

Oliver Schley (l), Staatsanwalt, und Harald Nowack, Oberstaatsanwalt, im Saal des Rostocker Landgerichts.

© Bernd Wüstneck/dpa

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian hat Staatsanwalt Oliver Schley am Donnerstag, 29. Oktober, lebenslange Haft für Gina H. gefordert. Zudem beantragte er vor dem Landgericht Rostock, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, den Haftbefehl aufrechtzuerhalten und den orangefarbenen Pickup der Angeklagten einzuziehen. Für Oliver Schley,der das Schlussplädoyer für die Staatsanwaltschaft hielt, steht nach 32 Verhandlungstagen fest: Gina H. hat Fabian getötet. Die Angeklagte bestreitet die Tat.

Nicht alle Fragen hätten während der Beweisaufnahme geklärt werden können, räumte Schley zu Beginn seines Plädoyers ein. Bei Tötungsdelikten sei eine vollständige Aufklärung häufig kaum möglich – insbesondere dann, wenn es keine unmittelbaren Tatzeugen gebe. In einem Indizienprozess komme es auf das Gesamtbild an. Dieses lasse aus Sicht der Staatsanwaltschaft keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten.

Fabian als „Störfaktor“ für Beziehung gesehen

Als Motiv nannte Schley die konfliktreiche Beziehung zwischen Gina H. und Fabians Vater Matthias R. Die Angeklagte sei zudem finanziell stark von ihm abhängig gewesen. Im August 2025 habe sich Matthias R. getrennt und seine Unterstützung eingestellt. Spätere Annäherungen seien von häufigen Auseinandersetzungen begleitet gewesen.
Ein zentraler Streitpunkt sei der wieder intensivere Kontakt zwischen Vater und Sohn gewesen. Nach Darstellung des Staatsanwalts entwickelte sich Fabian für Gina H. zu einem Konkurrenten und „Störfaktor“. Spätestens am 9. Oktober 2025 habe sie beschlossen, den Jungen zu töten – um seinen Vater zu bestrafen und ein vermeintliches Hindernis für die Beziehung zu beseitigen.
Am folgenden Morgen soll Gina H. nach Güstrow gefahren sein und Fabian unter einem Vorwand dazu gebracht haben, seine Wohnung zu verlassen und in ihren Pickup zu steigen. Anschließend sei sie mit ihm in ein Waldgebiet bei Klein Upahl gefahren. Dort soll sie das Kind zu einer sogenannten Schweinesuhle gelockt und mindestens sechsmal mit einem Messer auf den Oberkörper eingestochen haben. Zwei Stiche trafen nach den rechtsmedizinischen Erkenntnissen das Herz. Abwehrverletzungen wurden nicht festgestellt.

Fasern und Schuhspuren belasten Gina H.

Schley führte in seinem Plädoyer zahlreiche Indizien an. Ein orangefarbener Pickup sei am Vormittag des 10. Oktobers 2025 nahe Fabians Wohnung gesehen worden. Auf der Rückbank des Pickups fanden Ermittler Fasern, die zu der Jacke passten, die Fabian am Tag seines Verschwindens getragen haben soll.

Am späteren Fundort wurden zudem Schuhspuren entdeckt, die nach Darstellung der Anklage zu Schuhen von Fabian und Gina H. passten. Unter einem Fingernagel des Jungen wurde außerdem eine lilafarbene Faser gefunden. Diese soll von einem Pullover stammen, den die Angeklagte an jenem Tag trug.

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Auch die Handy- und Bewegungsdaten spielten für Schley eine entscheidende Rolle. Gina H. hatte ihr Smartphone am späten Vormittag für mehr als eine Stunde deaktiviert. Ihre Erklärung, sie habe allein spazieren gehen und ihre Ruhe haben wollen, wertete der Staatsanwalt als Schutzbehauptung. Ebenso widersprüchlich seien ihre Angaben zu einer angeblich geplanten Bankfahrt nach Güstrow gewesen.

Nach den rechtsmedizinischen Erkenntnissen starb Fabian am 10. Oktober 2025 zwischen 11.22 und 12.15 Uhr. Wann seine Leiche angezündet wurde, ließ sich laut Schley nicht zweifelsfrei feststellen. Für die Staatsanwaltschaft steht dennoch fest, dass Gina H. auch dafür verantwortlich war.

An einer Flasche mit Grillanzünder seien ausschließlich ihre Fingerabdrücke gefunden worden. Die Flüssigkeit habe zudem große Ähnlichkeit mit den am Fundort nachgewiesenen Rückständen aufgewiesen.

Suchanfrage zu Wildschweinen als mögliches Täterwissen

Als weitere Indizien nannte Schley die Reinigung des Pickups noch am Tattag und spätere Suchanfragen im Internet. Gina H. soll unter anderem recherchiert haben, ob Wildschweine tote Menschen fressen. Auch Äußerungen über Grillanzünder und den späteren Fundort wertete der Staatsanwalt als mögliches Täterwissen.

Fabians Leiche wurde vier Tage nach seinem Verschwinden gefunden. Auch das war aus Sicht der Anklage kein Zufall. Gina H. habe zunächst Christian D. und später einen weiteren Bekannten gezielt zu dem abgelegenen Tümpel geführt. Obwohl Fabian in der Dunkelheit selbst aus der Nähe kaum zu erkennen gewesen sei, habe sie sofort erklärt, dort liege der vermisste Junge.

Schley geht davon aus, dass die Angeklagte die Leiche finden lassen wollte, weil sie selbst nicht die Polizei verständigen wollte. Die intensive Suche von Fabians Vater habe sie nicht näher an ihn herangebracht. Deshalb habe sie erreichen wollen, dass andere den Jungen entdeckten und die Suche beendet wurde.

Anklage sieht Heimtücke und niedrige Beweggründe

Einen plausiblen Alternativtäter gibt es aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht. Fabians Mutter habe ein Alibi gehabt. Der Vater habe intensiv und erkennbar emotional nach seinem Sohn gesucht.

Schley sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt. Fabian sei arg- und wehrlos gewesen. Gina H. habe ihn als Belastung für ihre Beziehung betrachtet und bei der Tat Frust und Hass ausgelebt. Auch das Anzünden der Leiche und die Wahl des abgelegenen Ortes wertete der Staatsanwalt als besonders verwerflich.

Die Angeklagte bestreitet weiterhin, Fabian getötet zu haben. Ein Urteil steht noch aus. Bis dahin gilt für Gina H. die Unschuldsvermutung.

Harald Nowack: „Die Indizien sind unverrückbar“

Im Anschluss bekräftigte der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Nowack die Strafforderung. Die Ermittlungen seien angesichts von zeitweise 30 bis 40 eingesetzten Polizeibeamten aufwendig gewesen, aber koordiniert geführt worden. Nach seiner Überzeugung habe Gina H. Fabian am 10. Oktober 2025 abgeholt, zum Tatort gefahren, mit sechs Messerstichen getötet und anschließend angezündet.

Als zentrale Indizien nannte Nowack die Videoaufnahme des Pickups auf dem Weg zu Fabians Wohnort und neun Minuten später zurück aus Güstrow heraus, ein Foto aus einem nur 1,6 Kilometer vom Tatort entfernten Waldstück von ihr, das ungewöhnliche Ausschalten ihres Handys zur Tatzeit, die Sichtung durch Feldarbeiter zur Tatzeit unmittelbar in der Nähe des Tatorts, das gegen 15 Uhr fotografierte Feuer sowie die Reinigung des Autos am Abend.

Hinzu kämen Blut- und Faserspuren Fabians im Wagen und Schuhspuren am Tatort. Besonders belastend sei auch die Auffindesituation: Am 13. Oktober 2025 habe die Angeklagte die Suche an einem anderen Ort angeregt, obwohl die Polizei zuvor Spuren am Inselsee gemeldet hatte. Ihre Nachricht per Handy, sie gehe „zu 100 Prozent“ davon aus, dass die Hunde dort etwas anderes gerochen hätten, wertete Nowack ebenso als Täterwissen wie die Internetsuche danach, ob Wildschweine tote Menschen fressen.

Einen plausiblen Alternativtäter sieht auch er nicht. Dass die Angeklagte alle belastenden Kernpunkte als Zufälle erkläre, überzeuge nicht: „Die Indizien sind unverrückbar.“ Ohne Indizien könnten nach Nowacks Worten rund 80 Prozent der Mordfälle nicht aufgeklärt werden.

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