Mutmaßlicher Drogenhändler aus der U-Haft entlassen / Entscheidung des Kammergerichts

Der "Präsident" ist wieder frei

Thomas Rogalla
3 Min

Der sogenannte "Präsident" ist frei. Der mutmaßliche Pate der arabischen Drogenszene wurde am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen. Das hatte zuvor das Kammergericht Berlin entschieden. Damit folgten die Berliner Richter im Prinzip den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte Ende Oktober die überlange Dauer der Untersuchungshaft des Mannes als verfassungswidrig bezeichnet. Der selbsternannte "Präsident" befand sich seit gut eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Ihm wird bandenmäßiger Drogenhandel vorgeworfen. Untersuchungshaft ist nur zur Sicherstellung eines Verfahrens zulässig. Auch die sieben Mitangeklagten im Drogenprozess gegen den "Präsidenten" wurden aus der Haft entlassen.Hinter Mahmoud Al-Z., wie der "Präsident" eigentlich heißt, war die Polizei jahrelang her. Sie hält ihn für den Chef eines Clans, der die Drogen- und Türsteherszene beherrschen soll. Lange war Al-Z. aber nur wenig nachzuweisen. Dann, im April 2005, wurde er in einer Aufsehen erregenden Aktion von einem Sondereinsatzkommando der Polizei in Rudow festgenommen. Vorausgegangen waren Anschuldigungen eines ehemaligen Gefolgsmannes. Mahmoud Al-Z. droht eine Höchststrafe von 15 Jahren Haft.Grund für seine vorläufige Freilassung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe verfügte, dass das Berliner Kammergericht eine Entscheidung über die Fortdauer der Haft zu treffen habe. Hintergrund der Entscheidung ist ein Fehlverhalten der Berliner Richter im ersten Verfahren gegen den "Präsidenten", das im März dieses Jahres begann. Drei Monate später platzte der Prozess. Die Richter hatten außerhalb der Verhandlung mit zwei Angeklagten und deren Verteidigern Gespräche geführt. Die Verteidiger werteten dieses Vorgehen als Aussageerpressung und stellten erfolgreich Befangenheitsanträge. Der Prozess musste im September neu beginnen.Das Kammergericht lehnte damals eine Haftentlassung von Al-Z. ab. Es wertete die Absprachen der Richter nur als ein "leichtes Fehlverhalten". Die Bundesverfassungsrichter sahen dies anders. Sie rügten die lange Dauer der U-Haft. Strafgerichte müssten alle möglichen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um zügig gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen. Das zuständige Berliner Landgericht ordnete jedoch abermals die Fortsetzung der U-Haft an, da die bisherige Haftdauer noch verhältnismäßig sei. Der 4. Strafsenat des Kammergerichts kam gestern zu einer anderen Sichtweise. Das Verfassungsgericht hatte nämlich eine "umfassende Bewertung der Gesamtlage" des Falles gefordert. Die sei aber derzeit nicht möglich, meinte das Kammergericht. Man benötige eine dienstliche Äußerung eines früher beteiligten Richters, der aber pensioniert und für längere Zeit verreist sei. Aufgrund der Freiheitsgrundrechte sei es den Angeklagten nicht zuzumuten, auf die Erklärung in der U-Haft zu warten.------------------------------Foto: Der Tiefpunkt in der bisherigen Karriere des "Präsidenten": Die Polizei nahm ihn im April 2005 in Rudow fest.

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