BERLIN. Der Streit um die Gültigkeit früherer Gaspreiserhöhungen des Berliner Versorgers Gasag eskaliert und könnte in der Hauptstadt eine Prozesswelle auslösen: Obwohl der Bundesgerichtshof eine Preisklausel für ungültig erklärt hatte, lehnte der Energieversorger gestern eine freiwillige finanzielle Entschädigung seiner Kunden ab. Rückforderungsansprüche der Kunden würden nicht bestehen, hieß es. Verbraucherschützer forderten deshalb alle betroffenen Kunden auf, zu viel gezahltes Geld schriftlich zurückzuverlangen.Der Bundesgerichtshof hatte im Vormonat die Preisanpassungsklausel der Gasag für unwirksam erklärt, da sie keine explizite Pflicht zur Senkung der Preise enthalte. In Berlin durften daraufhin rund 350 000 Gasag-Kunden - vor allem Haushalte, die mit Gas heizen - mit einer Rückerstattung rechnen. Ihr Vertrag hatte sich zu Mai 2005 durch einen Zusatz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verändert. Erst Ende 2006 stellte die Gasag die strittige Anpassungsklausel um.Die Gasag habe das Geld "unrechtmäßig kassiert", erklärte gestern die Verbraucherzentrale. Sie beharrt darauf, dass die Kunden das zu viel gezahlte Geld für zwei Preiserhöhungen zurückfordern können.Knapp tausend Anträge auf Rückerstattung sind bislang bei der Gasag eingegangen. Doch will der Konzern diese nicht erfüllen. "Wir weisen Rückzahlungs-Ansprüche ab", sagte gestern Gasag-Sprecher Klaus Haschker. Nach seinen Angaben ist das Unternehmen überzeugt, sich "nicht unzulässig bereichert" zu haben.Holger Krawinkel, Energieexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, rief die Gasag zum Einlenken auf. "Der Widerstand lässt sich juristisch kaum durchhalten. Die Gasag täte gut daran, ihren Kunden eine Kompromisslösung anzubieten." Die Verbraucherschützer rechnen nun mit einer Klagewelle. Dadurch könnten für die Gasag hohe Prozesskosten entstehen. Bei einer freiwilligen Rückzahlung wären der Gasag vermutlich Kosten in zweistelliger Millionenhöhe entstanden.Der Berliner Energiekonzern hatte 2005 und 2006 seine Tarife in zwei Schritten um insgesamt einen Cent pro Kilowattstunde erhöht. Bei einer durchschnittlichen Dreiraumwohnung mit 12 000 Kilowattstunden Gasverbrauch pro Jahr ergab das für die Verbraucher allein im Jahr 2006 Mehrkosten von 120 Euro. Die Berliner Verbraucherschützer raten allen damaligen Gasag-Kunden mit den Tarifen "Vario", "Aktiv" und "Fix" nun, schnell per Einschreiben und mit Fristsetzung die zu viel entrichteten Beträge zurückzufordern. Ein Teil der Ansprüche verjähre zum Jahresende.Kommentar Seite 4------------------------------"Rückforderungsansprüche durch die Kunden bestehen nicht." Gasag
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