Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geht davon aus, dass ein Urteil des Amtsgerichts Neukölln, das die Mietpreisbremse für nichtig erklärt hat, in einem Berufungsverfahren keinen Bestand hat. Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) sagte am Montag im Stadtentwicklungsausschuss des Abgeordnetenhauses, dass das Landgericht Berlin und auch der Bundesgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Verordnung und die ordnungsgemäße Veröffentlichung der Begründung in mehreren Entscheidungen bestätigt hätten.
„Insofern sehen wir die Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln als eine Einzelmeinung, die in möglichen Berufungsverfahren keinen Bestand haben wird“, so Gaebler. Der Tagesspiegel hatte zuvor berichtet, dass das Amtsgericht Neukölln die seit 2015 geltende Mietpreisbremse wegen eines Verfahrensfehlers für nichtig erklärt habe. Demnach hätte die Verordnung vor Inkrafttreten nachvollziehbar öffentlich – etwa im Internet – begründet werden müssen. Laut dem Gerichtsurteil habe Berlin dies aber versäumt.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]