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Nach Urteil gegen Mietpreisbremse: Senat spricht von Einzelmeinung des Gerichts

Staatssekretär Christian Gaebler verweist auf bereits vorliegende Urteile höherer Instanzen, darunter der Bundesgerichtshof und das Landgericht.

Ulrich Paul
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1 Min
Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 in Berlin.

Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 in Berlin.

© Berliner Zeitung/Paulus Ponizak

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geht davon aus, dass ein Urteil des Amtsgerichts Neukölln, das die Mietpreisbremse für nichtig erklärt hat, in einem Berufungsverfahren keinen Bestand hat. Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) sagte am Montag im Stadtentwicklungsausschuss des Abgeordnetenhauses, dass das Landgericht Berlin und auch der Bundesgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Verordnung und die ordnungsgemäße Veröffentlichung der Begründung in mehreren Entscheidungen bestätigt hätten.

„Insofern sehen wir die Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln als eine Einzelmeinung, die in möglichen Berufungsverfahren keinen Bestand haben wird“, so Gaebler. Der Tagesspiegel hatte zuvor berichtet, dass das Amtsgericht Neukölln die seit 2015 geltende Mietpreisbremse wegen eines Verfahrensfehlers für nichtig erklärt habe. Demnach hätte die Verordnung vor Inkrafttreten nachvollziehbar öffentlich – etwa im Internet – begründet werden müssen. Laut dem Gerichtsurteil habe Berlin dies aber versäumt.

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