Ein Parteigericht der AfD hat den Ausschluss des Kommunalpolitikers Philip Steinbeck aus Jessenitz bei Lübtheen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) beschlossen. Gegen den Politiker waren im vergangenen Jahr zwei Verfahren eingeleitet worden, die für die Entscheidung zusammengeführt wurden.
Zentral für das Urteil war ein Vorfall, den der NDR öffentlich gemacht hatte. Auf Videos, die dem Sender zugespielt worden waren, ist zu sehen, wie ein Mann Jugendliche körperlich bedrängt und sie auffordert, eine Deutschlandfahne abzulecken. Steinbeck räumte später ein, bei dem Mann in dem Video handele es sich um ihn selbst.
Das Urteil ist Teil des Datenleaks von AfD-Mailkonten und wurde so nun öffentlich bekannt.
Steinbeck legt Berufung ein
Das Parteigericht wertete sein Verhalten als eine Missachtung der Würde der betroffenen Jugendlichen „in gravierender Weise“. Die Erniedrigung, das Filmen und die anschließende Verbreitung der Aufnahmen stellten einen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Partei dar. Steinbeck habe sich damit zudem parteischädigend verhalten. Im zweiten Verfahren wurden ihm unter anderem wiederholte herabsetzende Äußerungen zur Last gelegt, die den innerparteilichen Frieden gestört hätten, wie der NDR berichtet.
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Steinbeck erklärte auf Anfrage des Senders, er habe über seine Anwälte Berufung beim Bundesschiedsgericht eingelegt. Damit sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Er sprach von einem „schäbigen Versuch“ parteiinterner Kritiker, ihn aus der AfD zu drängen. Als Grund vermutet er vor allem seine Kritik an Thore Stein, dem stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden und Landtagsabgeordneten. Das Bundesschiedsgericht, der AfD-Landesverband sowie das Landesschiedsgericht reagierten auf eine kurzfristige Anfrage nicht, wie der Sender berichtet.
Polizeiliche Ermittlungen laufen weiter
Wegen des Vorfalls mit dem Video ermittelt auch die Polizei. Die Ermittlungen dauerten weiter an, teilte der Sprecher der Schweriner Staatsanwaltschaft mit.
Bewegung kommt dagegen in ein zweites Verfahren gegen Steinbeck, in dem es um Waffenbesitz geht. Bei einer Razzia in seinem Schloss waren im August 2025 insgesamt 72 Schuss- und Stichwaffen sowie mehr als 1000 Schuss Munition beschlagnahmt worden. Steinbeck hatte damals erklärt, es handele sich um nicht schussfähige und somit legale Waffen.
Nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft Schwerin bestätigt ein Gutachten des Landeskriminalamts diese Darstellung für einen Großteil der sichergestellten Waffen. Ein kleinerer Teil werde weiter ausgewertet.
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