Justiz

Neonazi Marla Svenja Liebich kommt ins Männergefängnis – Debatte um Geschlechtsänderung

Offiziell ist sie als Frau eingetragen, dennoch muss Marla Svenja Liebich nun ins Männergefängnis in Zeithain. Die Leitung des Frauengefängnisses in Chemnitz hat das entschieden.

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Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich muss ins Männergefängnis.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich muss ins Männergefängnis.

© Hendrik Schmidt/dpa

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich verbüßt ihre Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Männer. Der Fall befeuert die Diskussion um mögliche Verschärfungen des Selbstbestimmungsgesetzes.

Die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich sitzt seit Mittwoch in der Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen ein – einem Männergefängnis. Das teilte das sächsische Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Zuvor war Liebich am selben Tag aus Tschechien nach Deutschland ausgeliefert und zunächst in das Frauengefängnis Chemnitz gebracht worden. Dort entschied die Anstaltsleitung nach einem Gespräch und einer Untersuchung, Liebich zu verlegen.

Bei der Abwägung sei auch die Sicherheit der weiblichen Inhaftierten in Chemnitz berücksichtigt worden, hieß es aus dem Ministerium. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) sagte der dpa: „Gut, dass die JVA schnell Klarheit geschaffen und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen hat.“

Verurteilung wegen Volksverhetzung

Das Amtsgericht Halle hatte Liebich – damals noch unter dem Vornamen Sven – im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte in dem Verfahren sechs Anklagen gegen die 1970 in Merseburg geborene Rechtsextremistin erhoben. Seit 2014 hatte Liebich regelmäßig Demonstrationen organisiert, häufig auf dem Marktplatz in Halle.

Den Haftantritt Ende August 2025 im Frauengefängnis Chemnitz trat Liebich nicht an, sondern floh ins Ausland. Im April dieses Jahres wurde sie in Tschechien gefasst. Vor einem Gericht in Pilsen erklärte sie, sie fürchte, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Die tschechische Justiz stimmte der Auslieferung dennoch zu.

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Streit um Änderung des Geschlechtseintrags

Liebich hatte im November 2024 nach dem damals in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja ändern lassen. Der Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt versuchte als erste deutsche Behörde, eine solche Änderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz rückgängig zu machen. Der Kreis stützt sich dabei laut einem Bericht der Zeit auf eine Regelung im Personenstandsgesetz zur Berichtigung fehlerhafter Einträge. Das Verfahren liegt beim Amtsgericht Halle, eine Entscheidung steht aus.

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hatten zuletzt eine Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes gefordert. Vorgesehen sei ein gesetzlicher Prüfmechanismus, der Standesämtern bei „offenkundigem Missbrauch“ ein Eingreifen ermöglichen soll.

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