Die Normgröße des Bundestags liegt bei 598 Parlamentariern. Diese Zahl setzt sich aus 299 per Erststimme in den Wahlkreisen direkt gewählten Abgeordneten und 299 über die Landeslisten einziehenden Abgeordneten zusammen. Größer wird er durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese entstehen, wenn Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen zwischen den Parteien „splitten“ und mehr Kandidaten über die Erststimme als Direktkandidaten in den Bundestag einziehen, als ihnen nach der Zweitstimme zusteht. Die Mehrheitsverhältnisse werden dann durch zusätzliche Ausgleichsmandate ausgeglichen. Die Folge: Der Bundestag wächst.
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Rekord-Bundestag: FDP-Politiker Buschmann fordert Wahlrechtsreform
Der FDP-Wahlrechtsexperte Marco Buschmann hat sich betroffen über die Rekordgröße des neuen Bundestags geäußert. „Das schadet der Arbeitsfähigkeit und damit der Demokratie“, sagte er am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Die FDP sehe ihre Kritik an der jüngsten Wahlrechtsreform der großen Koalition bestätigt.
„Der neue Bundestag hat nun die Aufgabe, ein faires und verfassungsfestes Wahlrecht zu verabschieden“, sagte Buschmann, der bisher Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion war. Es müsse eine Regelung gefunden werden, die „das Größenwachstum wirksam begrenzt“.
Schon in der abgelaufenen Wahlperiode war das Parlament auf die Rekordgröße von 709 Abgeordneten angewachsen. Union und SPD hatten 2020 nur eine kleine Wahlrechtsreform beschlossen. Eine größere Reform ist erst für die Wahl 2025 geplant.
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