Das geplante Polizeigesetz der sächsischen Landesregierung sorgt weiterhin für hitzige Debatten. Der Entwurf, der vergangene Woche vom Kabinett verabschiedet wurde, zielt auf eine umfassende Modernisierung der polizeilichen Befugnisse ab. Kritiker warnen jedoch, dass die neuen Regelungen die Bürgerrechte erheblich einschränken könnten.
Das Leipziger Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“ bezeichnete den Gesetzesentwurf als „Blaupause für den Überwachungsstaat“ und sieht eine Abkehr von rechtsstaatlichen Grundsätzen. Besonders die geplante Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) zur Videoüberwachung und die automatisierte Analyse großer Datenmengen stehen im Fokus der Kritik. Laut dem Bündnis könnten Menschen künftig allein auf Basis algorithmischer Muster oder abstrakter Gefahrenprognosen ins Visier der Polizei geraten, ohne konkrete Verdachtsmomente. Dies untergrabe die Unschuldsvermutung und stelle Bürger unter Generalverdacht.
Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte den Entwurf bereits verteidigt und nach Verabschiedung des Gesetzesentwurfs durch das Kabinett erklärt, man befinde sich damit auf der Höhe der Zeit und erfülle gleichzeitig die Anforderungen des Verfassungsrechts. Die geplanten Maßnahmen seien notwendig, um auf die „veränderte Sicherheitslage und technologische Entwicklungen“ zu reagieren. Der Entwurf erfülle die strengen Anforderungen des Verfassungsrechts und solle bis Ende Juni vom Landtag verabschiedet werden.
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KI, Drohnen und Bodycams
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung intelligenter Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten. Mithilfe von Bewegungsmustern soll die Software Gefahren erkennen können. Zudem sollen biometrische Daten künftig im Rahmen von Fahndungen abgeglichen werden dürfen, wobei die Polizei auch auf öffentlich zugängliche Internetdaten zugreifen kann.
Zusätzlich soll die Polizei mit Drohnen ausgestattet werden, die bei Vermisstensuchen oder Gefahrensituationen eingesetzt werden können. Zum Schutz vor fremden Drohnen sind GPS-Störsender und Laser vorgesehen. Eine weitere Neuerung betrifft Distanz-Elektroimpulsgeräte, besser bekannt als Taser, die ab 2027 regulär eingesetzt werden dürfen. Auch Bodycams sollen künftig in privaten Wohnräumen verwendet werden dürfen – etwa im Kontext häuslicher Gewalt. Der Datenschutz bleibt hierbei ein strittiger Punkt. Schuster räumte ein, dass die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner SPD besonders in diesem Bereich schwierig gewesen seien.
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Das Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“ sieht die geplanten Änderungen als direkten Angriff auf Bürgerrechte. „Nicht mehr das konkret gefährliche Verhalten steht im Zentrum, sondern die Einschätzung zukünftiger Gefährlichkeit“, warnte das Bündnis in einer Mitteilung. Besonders die KI-gestützte Videoüberwachung und die Quellen-TKÜ seien aus ihrer Sicht problematisch. (mit dpa)
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