Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg will am zweiten Verhandlungstag über einen Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Nord-Stream-Prozesses beraten. Zuvor hatte die Verteidigung des angeklagten Ukrainers Serhij Kusnjezow den Vorwurf des Kriegsverbrechens bestritten und argumentiert, die gesprengten Pipelines seien zum Tatzeitpunkt keine zivilen Versorgungsleitungen gewesen, weil durch sie kein Gas mehr floss.
Am Dienstag sollte zunächst der Vertreter der Bundesanwaltschaft ergänzend zum Einstellungsantrag Stellung nehmen. Nach einer Beratung des Senats sollte dann eine Entscheidung verkündet werden. Für den Fall einer Ablehnung war ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes geladen, der sich zu den Schäden an den Leitungen und zur Ursache der Explosionen äußern sollte.
Warum die Verteidigung ein faires Verfahren bezweifelt
Bereits am ersten Prozesstag hatte die Verteidigung grundlegende Zweifel geäußert. Der frühere Offizier einer ukrainischen Spezialeinheit sei zur Geheimhaltung verpflichtet und könne sich deshalb nicht zu den Vorwürfen äußern – selbst seinen eigenen Anwälten gegenüber nicht.
Damit fehle ihm ein wesentliches Instrument der Verteidigung. Ein faires Verfahren sei unter diesen Umständen aus Sicht der Verteidiger nicht gewährleistet.
Die Verteidigung griff auch die Beweislage an. Es gebe weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren oder Zeugenaussagen, die belegten, dass Kusnjezow jemals an Bord der Segeljacht „Andromeda“ gewesen sei.
Mit diesem in Rostock angemieteten Boot sollen die Täter laut Bundesanwaltschaft den Sprengstoff zu den Pipelines vor der Insel Bornholm gebracht haben. Kusnjezow soll die Aktion als Drahtzieher koordiniert und gemeinsam mit sechs weiteren Personen durchgeführt haben.
Pipelines als Druckmittel: Das Argument der Verteidigung
Im Kern drehte sich die Auseinandersetzung um die Frage, ob die Nord-Stream-Leitungen zum Zeitpunkt der Sprengung am 26. September 2022 zivile Objekte waren. Nur dann greift der Vorwurf des Kriegsverbrechens wegen verbotener Methoden der Kriegsführung.
Die Verteidigung argumentierte, Russlands Präsident Wladimir Putin habe die Leitungen als politisches Druckmittel gegen die EU eingesetzt. Mit den Gaseinnahmen habe der Kreml seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine finanzieren wollen. Zivile Versorgungsinfrastruktur seien die Pipelines daher nicht gewesen.
Der Gasfluss durch Nord Stream 1 war bereits gut drei Wochen vor der Sprengung gestoppt worden – Russland berief sich auf technische Probleme. Nord Stream 2 war wegen des russischen Angriffskrieges und der politischen Folgen nie in Betrieb gegangen. Am 26. September 2022 detonierten dann in rund 80 Metern Tiefe vor der dänischen Insel Bornholm mehrere Sprengsätze. An drei der vier Leitungsstränge entstanden insgesamt vier Lecks.
Anklage: Kriegsverbrechen und Sprengstoffexplosion
Die Bundesanwaltschaft wirft Kusnjezow neben dem Kriegsverbrechen auch vor, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, Bauwerke zerstört und öffentliche Betriebe gestört zu haben. Laut Ermittlern sollen die Täter militärischen Hochleistungssprengstoff verwendet haben, der unter Wasser zündet.
Sechs Mittäter – darunter ein Schiffsführer, ein Sprengstoffexperte und vier Tiefseetaucher – sollen an der Operation beteiligt gewesen sein. Kusnjezow soll spätestens am 8. September 2022 im Hafen von Wiek auf Rügen an Bord gegangen sein.
Kusnjezow wurde Ende August 2025 während eines Familienurlaubs an der italienischen Adriaküste festgenommen. Er wehrte sich monatelang gegen seine Auslieferung, wurde aber am 27. November 2025 nach Deutschland überstellt.
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Seit dem 28. November sitzt er in Hamburg in Untersuchungshaft. Der zuständige Staatsschutzsenat hat zunächst 16 Verhandlungstermine bis zum 17. Dezember angesetzt, weitere sind für Januar und Februar 2027 vorgesehen.
Selenskyj weist ukrainische Beteiligung zurück
Die Ukraine bestreitet jede Beteiligung. Präsident Wolodymyr Selenskyj sagte im August, sein Land habe sich „niemals offiziell an irgendeiner Operation beteiligt, die mit der Sprengung von Nord Stream zu tun hatte“.
Die Betreibergesellschaften Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG scheiterten mit dem Versuch, sich als Nebenkläger am Verfahren zu beteiligen. Das Oberlandesgericht lehnte dies ab und verwies auf den Zivilrechtsweg.
Beide Betreiber hatten von einem „existenziellen Schaden“ gesprochen und die Reparaturkosten auf jeweils einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag beziffert. Das Gericht bewertete dies gemessen an den Baukosten von 7,4 beziehungsweise 9,5 Milliarden Euro als keinen wirtschaftlichen Totalschaden.
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