Datenschutz

„Schattendatenbank“: Datenschützer mahnen Schufa ab – Sammelklage droht

Die Datenschutzorganisation noyb hat die Schufa abgemahnt. Grund ist die sogenannte Schattendatenbank. Auch eine Sammelklage ist geplant.

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Der Schufa droht eine Sammelklage.

Der Schufa droht eine Sammelklage.

© Andreas Arnold/dpa

Die Datenschutzorganisation noyb hat die Schufa abgemahnt und eine Unterlassungsklage angekündigt. Im Zentrum steht die sogenannte Schufa-„Schattendatenbank “– ein bislang kaum bekannter Datenbestand, in dem die Auskunftei laut Recherchen von NDR und SZ angeblich längst gelöschte Verbraucherdaten weiter speichert.

Betroffen sind potenziell fast alle Erwachsenen in Deutschland. Zusätzlich hat noyb eine Interessentenliste für eine mögliche Sammelklage auf Schadenersatz freigeschaltet.

Was ist die Schufa-Schattendatenbank?

Bekannt wurde der Fall Mitte Juli durch gemeinsame Recherchen des NDR und der Süddeutschen Zeitung.

Demnach speichert die Auskunftei alte Verbraucherdaten deutlich länger als bislang angenommen – etwa alte Kredite, Pfändungen, Privatinsolvenzen und bereits vor Jahren beglichene Schulden.

Aus diesen Daten berechne die Schufa laut den beiden Medien, wie zuverlässig neu entwickelte Bonitäts-Scores funktionieren. Die Ergebnisse gebe sie an Firmenkunden weiter – ohne Wissen der Betroffenen. In der Fachwelt sei diese Datenbank bislang nahezu unbekannt gewesen.

Warum „gelöscht“ offenbar nicht gelöscht heißt

Nach ihren eigenen Verhaltensregeln will die Schufa bestimmte Daten früh entfernen: Inkassoforderungen oder erledigte Kredite etwa drei Jahre nach der Bezahlung.

Doch „gelöscht“ bedeutet bei der Auskunftei offenbar etwas anderes als in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Laut noyb werden die Daten nur ausgeblendet – sie verschwinden aus dem Blick der Verbraucher, nicht aus den Systemen.

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„Die Schattendatenbank der SCHUFA ist geradezu ein Musterfall für eine rechtswidrige Datenverarbeitung“, sagt noyb-Jurist Martin Baumann. Die Schufa verarbeite heimlich Daten, „die laut eigenen Angaben längst gelöscht sein müssten“, und verdiene damit Geld.

Auskunftsrecht: Was Betroffenen nach der DSGVO zusteht

Nach Angaben von noyb räumt die Schufa ein, dass Betroffene bei einer Selbstauskunft keine Kopie ihrer weiter gespeicherten historischen Daten erhalten. Die Begründung: Verbraucher interessierten sich ohnehin nur für die Daten, die aktuell in ihren Score einfließen.

„Es ist schlicht rechtswidrig, dass die SCHUFA angeblich ‚gelöschte‘ Daten in einer ‚Schattendatenbank‘ speichert, aber nicht beauskunftet“, sagt noyb-Jurist Marco Blocher. Die Schufa begehe „Rechtsbruch mit Ansage“. noyb verweist auf den Europäischen Gerichtshof, wonach eine Datenkopie eine vollständige Reproduktion aller verarbeiteten Daten sein müsse.

Wie viele Menschen betroffen sein könnten

Nach den NDR- und SZ-Recherchen verfügt die Schufa über Daten von mehr als 68 Millionen Menschen, noyb spricht von mehr als 69 Millionen – also nahezu allen Erwachsenen in Deutschland.

Laut noyb erhielten jährlich rund 1,6 Millionen Menschen unvollständige Antworten auf ihre Auskunftsersuchen. Historische Daten seien niemandem herausgegeben worden.

Abmahnung und mögliche Sammelklage gegen die Schufa

Als staatlich anerkannte gemeinnützige Einrichtung hat noyb die Schufa nun abgemahnt. Die Organisation fordert, Daten nicht länger als vorgesehen zu speichern, historische Daten bei Auskünften herauszugeben und die Datenverarbeitung transparent zu machen. Lenkt die Schufa nicht ein, will noyb eine Unterlassungsklage einbringen.

Parallel bereitet noyb eine mögliche Sammelklage auf Schadenersatz vor und hat dafür eine Online-Interessentenliste freigeschaltet. Für Betroffene, die in der Datenbank gespeichert sind und zuletzt eine Auskunft beantragt haben, sei ein immaterieller Schadenersatz „im Bereich von 500 Euro pro Person“ denkbar, so die Organisation.

Wie die Schufa reagiert

Die Schufa hält ihr Vorgehen für rechtmäßig. Die Speicherung stütze sich „auf mehrere, sich gegenseitig ergänzende datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände“, teilte das Unternehmen laut NDR und SZ mit. Banken seien gesetzlich verpflichtet, die Aussagekraft von Scores zu gewährleisten.

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