Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit dem bevorstehenden NSU-Prozess befassen. Der Zeitung Welt am Sonntag zufolge reichte der Anwalt des NSU-Opfers Halit Yozgat einen Antrag auf einstweilige Anordnung ein, mit dem er eine Videoübertragung des Prozesses in einen zweiten Saal fordere. Nur so könne man dem enormen öffentlichen Interesse an dem Verfahren gerecht werden. (AFP)
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