NSU-Prozess

Urteil in Dresden: NSU-Helferin und Zschäpe-Freundin bekommt zwei Jahre auf Bewährung

Das Dresdner Gericht sieht die Hilfe von Susann E. für Zschäpe als erwiesen an. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung den Freispruch.

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Susann E. sitzt vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht (OLG) Dresden.

Susann E. sitzt vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht (OLG) Dresden.

© Sebastian Kahnert/dpa

Das Oberlandesgericht Dresden hat die mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die 45-Jährige wurde der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und in einem Fall der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen schuldig gesprochen.

Dem Urteil ging ein gut achtmonatiger Prozess voraus. Susann E. ist die Ehefrau des bereits verurteilten NSU-Unterstützers André E. und galt als enge Vertraute der wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Beate Zschäpe.

Vorwürfe der Bundesanwaltschaft zur Identitätsfälschung

Die Bundesanwaltschaft warf der Angeklagten vor, Zschäpe während deren Leben im Untergrund im sächsischen Zwickau mehrfach ihre Identität überlassen zu haben. Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete, ging es dabei um die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen. Zschäpe soll den Personalausweis von Susann E. unter anderem bei einer Polizeivernehmung genutzt haben, außerdem deren Krankenkassenkarte bei Zahnarztbesuchen sowie eine auf E. ausgestellte Bahncard und einen Videotheksausweis mit Zschäpes Foto.

Zudem soll die Angeklagte an der Abholung des Wohnmobils beteiligt gewesen sein, das die Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) am 4. November 2011 bei ihrem letzten Raubüberfall in Eisenach nutzte.

Vier Jahre Haft gefordert, Verteidigung wollte Freispruch

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vier Jahre Haft gefordert. Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot sagte laut dpa, die Angeklagte habe Zschäpe durch ihre Taten das Leben im Untergrund erheblich erleichtert. Die Eheleute E. seien die engsten Vertrauten des NSU gewesen.

Die Verteidigung um die Berliner Rechtsanwälte Uwe Schadt und Hendrik König plädierte auf Freispruch. Es gebe keinen Beleg, dass Susann E. von den Straftaten der Terrorzelle gewusst habe. Die Angeklagte selbst äußerte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen.

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Zschäpe hatte als Zeugin ausgesagt, Susann E. seien lediglich die Raubüberfälle, nicht aber die Morde bekannt gewesen. Der NSU um Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hatte zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen ermordet, darunter neun Gewerbetreibende mit türkischen und griechischen Wurzeln sowie eine Polizistin.

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