Fast zwei Jahre nach der Blockade einer Fähre mit dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat das Amtsgericht Husum Strafbefehle gegen sechs Personen erlassen. Die Staatsanwaltschaft Flensburg hatte am 3. Dezember Anträge wegen gemeinschaftlicher Nötigung gegen fünf Männer und eine Frau gestellt, wie die Behörde mitteilte. Das Gericht folgte den Anträgen.
Gegen fünf Beschuldigte verhängte das Gericht Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen. Die Tagessätze liegen zwischen 80 und 120 Euro. Ein 37-jähriger Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung.
500 Euro an gemeinnützige Organisation
Als Auflage muss er 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Ihm werden neben der Nötigung auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch vorgeworfen. Er soll die Polizeikette am Fähranleger durchbrochen haben.
Die Beschuldigten im Alter zwischen 33 und 60 Jahren können Einspruch einlegen. In diesem Fall käme es zu einer Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft wies auf die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung hin.
Am 4. Januar 2024 hatten etwa 350 Landwirte Habeck nach seiner Rückkehr von einer Privatreise auf Hallig Hooge am Verlassen der Fähre in Schlüttsiel gehindert. Das Schiff legte aus Sicherheitsgründen wieder ab und kehrte nach Hooge zurück. Habeck konnte erst Stunden später nachts an Land gehen. Die Proteste richteten sich gegen geplante Streichungen von Agrarsubventionen.
Staatsanwaltschaft änderte rechtliche Bewertung
Die juristische Aufarbeitung verlief in mehreren Etappen. Im Januar 2025, ein Jahr nach dem Vorfall, hatte die Staatsanwaltschaft Flensburg zunächst mitgeteilt, die Verfahren weitgehend einzustellen. Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt erklärte damals, nur gegen einen Beschuldigten werde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
Die Behörde begründete dies damit, dass keine Protestteilnehmer für Nötigung, Bedrohung oder Beleidigung identifiziert werden konnten. Der Tatbestand des Landfriedensbruchs scheide „aus tatsächlichen Gründen aus“, da konkrete Anhaltspunkte für gezielt organisierte Gewalttätigkeiten fehlten.
Polizei nahm keine Personalien auf
Die Polizei hatte aus Deeskalationsgründen keine Personalien festgestellt. Die Auswertung von Film- und Bildmaterial brachte wegen schlechter Qualität in der Dunkelheit keine Erkenntnisse.
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Im Februar 2025 teilte die Staatsanwaltschaft dann mit, eine rechtliche Neubewertung vorgenommen zu haben und die Ermittlungen fortzusetzen. Diese führten zu den jetzt beantragten Strafbefehlen.
Die Leitende Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp hatte bereits 2024 erklärt: „Dass wir hier Straftatbestände haben, ist vollkommen unbestritten.“ Die Staatsanwaltschaft prüfte neben Nötigung auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung.
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