An einem Mittwochnachmittag Anfang August flogen in Belluno 50-Euro-Scheine durch die Luft.
Verteilt hat sie ein Mann, der am Rand der Via Tiziano Vecellio in einem Zelt lebt, gegenüber einer stillgelegten Fabrik, direkt am Radweg. In der Provinzhauptstadt am Fuß der Dolomiten kennen ihn alle als Haider. Er hatte eine Aktentasche gefunden, in der Bargeld lag, und begann, es auf offener Straße zu verschenken.
4390 Euro kamen zusammen. Sie liegen seit fast vier Wochen im Rathaus. Und niemand vermisst sie.
50-Euro-Scheine im Feierabendverkehr
Es war kurz nach 17 Uhr, in der Nähe eines Ladens, und auf der Straße war einiges los. Ein Teil der Passanten alarmierte die Polizei, ein anderer Teil nahm das Geld und ging weiter.
So schildert es Marco Dal Pont, in Belluno Stadtrat für Soziales, gegenüber der Nachrichtenagentur Adnkronos. Die Beamten sammelten ein, was noch einzusammeln war, prüften die Scheine und stellten fest: alles echt.
Anschließend wartete die Polizei mehrere Tage darauf, dass sich jemand melden würde, wie das Lokalblatt Corriere delle Alpi berichtet. Es meldete sich niemand. Also wanderte die Summe in die Kasse des Palazzo Rosso, des Bellunder Rathauses.
Dort steht sie im Protokoll mit 4390 Euro – nicht mit 4000, wie zunächst gemeldet. Die Zahl geht übrigens nicht glatt in 50er auf. Es müssen also auch kleinere Scheine in der Tasche gewesen sein.
Der Obdachlose, mit dem niemand sprechen kann
Haider stammt aus dem Irak. Wie lange er schon in der Stadt lebt, wird unterschiedlich berichtet: Der Stadtrat spricht von einigen Monaten, die Lokalzeitung von Jahren an derselben Straße.
Die Sozialdienste kennen ihn jedenfalls gut. Einmal pro Woche fahren Mitarbeiter zu ihm raus, wie Dal Pont der Tageszeitung Il Gazzettino sagte. Weil er einen besonderen Dialekt spricht, ließ die Stadt sogar einen Übersetzer anreisen.
Geholfen hat es wenig. Eine Unterkunft lehnt er ab, Essen nimmt er nicht an, auf Fragen antwortet er nicht. Woher die Aktentasche kam, konnte er den Behörden nicht erklären.
Im Juli 2024 wurde ihm gestohlen, was Anwohner in der Nähe seines Schlafplatzes für ihn hinterlegt hatten. Die Freiwilligen stellten daraufhin eine kleine Kassette auf. Im vergangenen Winter, bei minus zehn Grad, verlor sich seine Spur für einige Zeit, wie das Portal Leggo schreibt.
Vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, was der Stadtrat vorschlägt: Wenn das Gesetz es zulasse, würde er die 4390 Euro gern für Haider einsetzen. Zunächst müsse aber geprüft werden, ob dem rechtliche Vorgaben entgegenstehen.
Italienisches Fundrecht: Nach einem Jahr gehört das Geld dem Finder
Ein Blick ins italienische Zivilrecht legt nahe, dass diese Prüfung kürzer ausfallen könnte als gedacht.
Artikel 927 des Codice Civile verpflichtet jeden Finder, eine fremde Sache beim Bürgermeister der Fundgemeinde abzugeben. Der muss den Fund am Schwarzen Brett der Kommune aushängen, an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen, jeweils drei Tage lang.
Dann greift Artikel 929: Meldet sich binnen eines Jahres nach dem letzten Aushangtag kein Eigentümer, gehört die Sache demjenigen, der sie gefunden hat.
Gefunden hat sie Haider. Ob er in den Akten auch förmlich als Finder geführt wird, ist allerdings offen – abgegeben hat er die Tasche nicht, eingesammelt hat das Geld die Polizei.
Wer die Scheine einsteckte, riskiert bis zu 8000 Euro
Bleiben die Passanten, die zugegriffen haben. Bis 2016 war das ein Straftatbestand, Artikel 647 des italienischen Strafgesetzbuchs, Aneignung verlorener Sachen.
Das Gesetzesdekret Nummer 7 aus jenem Jahr hat den Paragrafen gestrichen. Seither handelt es sich um eine zivilrechtliche Zuwiderhandlung, geahndet mit einer Geldsanktion zwischen 100 und 8000 Euro.
Ein eingesteckter 50-Euro-Schein kann also ziemlich teuer werden.
Fundrecht in Deutschland: Nach sechs Monaten gehört der Fund dem Finder
Hierzulande stehen die Regeln in den Paragrafen 965 bis 984 BGB. Wer etwas findet, das mehr als zehn Euro wert ist, muss den Fund anzeigen, beim Fundbüro oder bei der Polizei.
Meldet sich sechs Monate nach dieser Anzeige kein Berechtigter, geht das Eigentum auf den Finder über, so regelt es Paragraf 973 BGB. In einem deutschen Fall wäre die Frist Anfang Februar 2027 abgelaufen, und die 4390 Euro gehörten dann komplett dem Finder.
Finderlohn gäbe es in dieser Konstellation dagegen nicht. Den schuldet der Verlierer – und der taucht hier ja gerade nicht auf. Würde er sich doch noch melden, stünden dem Finder fünf Prozent bis 500 Euro und drei Prozent vom Rest zu, macht 141,70 Euro.
In Belluno wartet unterdessen die Kassette der Freiwilligen neben einem Zelt. In ihr liegen ein paar Münzen. Im Rathaus, wenige Minuten entfernt, liegen 4390 Euro.
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