Rechtsterrorismus

Oberlandesgericht München: So lange muss Beate Zschäpe mindestens im Gefängnis bleiben

NSU-Terroristin Beate Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 in Haft. Zusätzlich lehnte das Gericht es ab, die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen.

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Beate Zschäpe im Gerichtssaal im Oberlandesgericht München.

Beate Zschäpe im Gerichtssaal im Oberlandesgericht München.

© Tobias Hase/dpa

Die wegen ihrer Rolle im Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben. Das Gericht legte die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre fest, wie es in München mitteilte.

Die Mindestverbüßungsdauer regelt bei lebenslangen Freiheitsstrafen, wie viele Jahre eine verurteilte Person tatsächlich hinter Gittern verbringen muss, bevor eine vorzeitige Entlassung überhaupt in Betracht gezogen werden kann. Zusätzlich lehnte es das Oberlandesgericht ab, die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig.

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