Beim Finanzamt sind ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner im vergangenen Jahr am glimpflichsten davongekommen. Die sechs letzten Plätze einer neuen Ländertabelle gehen sämtlich an den Osten.
Der Steuererklärungsanbieter Smartsteuer hat eine mittlere fünfstellige Zahl von Steuerbescheiden aus dem Jahr 2025 ausgewertet. Am Ende der Liste steht Sachsen-Anhalt: Wer dort nachzahlen musste, überwies im Schnitt 836 Euro.
Danach folgen Thüringen mit 876 Euro, Sachsen mit 939 Euro, Berlin mit 1014 Euro, Mecklenburg-Vorpommern mit 1074 Euro und Brandenburg mit 1174 Euro. An der Spitze liegt Hamburg mit 1772 Euro, mehr als doppelt so viel wie in Sachsen-Anhalt.
Eine amtliche Erhebung ist das nicht. Ausgewertet wurden nur Bescheide von Kundinnen und Kunden eines einzigen Anbieters, auf alle Rentner lassen sich die Werte nicht übertragen.
Die kleine Ostrente erklärt den Befund nicht mehr
Naheliegend wäre die alte Erklärung: weniger Rente, weniger Steuer. Nur stimmt sie in dieser Form nicht mehr.
Der Rentenwert ist seit Jahren einheitlich, und aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen ostdeutsche Frauen und inzwischen auch Männer im Durchschnitt höhere Leistungen als westdeutsche. Das liegt an den Erwerbsbiografien der DDR: durchgehende Beitragszeiten, kaum Lücken, Frauen fast durchweg vollzeitbeschäftigt.
Der Unterschied entsteht an einer anderen Stelle. Er entsteht dort, wo im Westen ein zweites und drittes Alterseinkommen dazukommt.
74 Prozent haben nichts außer der gesetzlichen Rente
Nach dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung beziehen in den neuen Ländern 74 Prozent der Menschen ab 65 Jahren ihre eigene Alterssicherung ausschließlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Westen sind es 47 Prozent.
Besonders deutlich wird es bei der Betriebsrente. Im Westen bekommen 32 Prozent der Älteren eine, im Osten 19 Prozent. Wer eine bezieht, erhält im Westen netto rund 517 Euro im Monat, im Osten 255 Euro.
Die Ursache reicht weit zurück. Die Alterssicherung der DDR war staatlich organisiert, eine über Jahrzehnte gewachsene Landschaft aus Betriebsrenten, Versorgungswerken und privaten Policen gab es dort nicht. Nach 1990 wurden die Erwerbsbiografien in die gesetzliche Rentenversicherung überführt, die Zusatzvorsorge musste erst aufgebaut werden.
Für den Steuerbescheid ist genau das entscheidend. In der Auswertung hatten 48,5 Prozent der Nachzahler zusätzliche Einkünfte, meist einen Job im Ruhestand, dazu Mieteinnahmen sowie Einkünfte aus Gewerbe oder Selbstständigkeit.
Der niedrige Ost-Schnitt ist damit kein Steuervorteil, sondern das Abbild fehlender zweiter Einkommen im Alter.
Ein Zerrbild sollte daraus trotzdem nicht werden. Sehr niedrige Alterseinkommen kommen dem Bericht zufolge im Osten seltener vor als im Westen, und die Grundsicherungsquote ab der Regelaltersgrenze liegt in Ostdeutschland ohne Berlin bei 1,7 Prozent, bundesweit bei 3,9 Prozent.
Wenn nach der Steuererklärung eine vierstellige Nachzahlung fällig wird, trifft das viele Rentnerinnen und Rentner hart. (Symbolbild)
© Imago
Warum die Rentenkasse keine Steuer einbehält
Vom Arbeitslohn zieht der Arbeitgeber jeden Monat Lohnsteuer ab. Die Rentenversicherung tut das nicht, sie meldet die Daten nur an die Finanzverwaltung weiter.
Abgerechnet wird erst mit der Steuererklärung. Was über zwölf Monate aufgelaufen ist, wird dann auf einen Schlag fällig. Bundesweit mussten 41 Prozent der ausgewerteten Rentner nachzahlen, im Schnitt 1326 Euro.
Aussagekräftiger als der Durchschnitt ist hier der Median: Die Hälfte der Nachzahlungen lag bei höchstens 499 Euro. Einzelne sehr hohe Forderungen ziehen den Schnitt nach oben.
Rentenerhöhung von 4,24 Prozent: Der Freibetrag wächst nicht mit
Seit dem 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 Prozent gestiegen, der Rentenwert kletterte von 40,79 auf 42,52 Euro.
Steuerlich hat das eine Kehrseite. Der persönliche Rentenfreibetrag wird nach dem ersten vollen Rentenjahr als fester Eurobetrag eingefroren. Jede spätere Anpassung erhöht deshalb fast vollständig den steuerpflichtigen Teil der Rente.
Wer 2026 neu in Rente geht, muss 84 Prozent der Rente in die Berechnung einbeziehen. Bei Rentenbeginn 2025 sind es 83,5 Prozent.
Der Grundfreibetrag ist keine Grenze für die Bruttorente
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Ehepaare, 2025 waren es 12.096 beziehungsweise 24.192 Euro.
Verglichen wird damit aber nicht die Bruttorente, sondern das zu versteuernde Einkommen. Davor gehen Rentenfreibetrag, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und weitere Ausgaben ab. Zwei Menschen mit derselben Rente können deshalb sehr unterschiedliche Bescheide bekommen.
Mordfall Fabian: Diese Zeugen sollen beim Prozessauftakt nach der Sommerpause aussagen
Frist seit dem 31. Juli abgelaufen
Für die Steuererklärung 2025 endete die reguläre Frist am 31. Juli 2026. Wer abgabepflichtig war und den Termin verpasst hat, sollte die Erklärung schnell nachreichen und das Finanzamt informieren.
Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von in der Regel 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein läuft die Frist grundsätzlich bis zum 1. März 2027.
Gegen einen fehlerhaften Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch möglich. Die Zahlungsfrist läuft dabei weiter, dafür braucht es zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Wenn Nachzahlung und Vorauszahlung zusammentreffen
Rechnet das Finanzamt auch für das laufende Jahr mit Steuern, setzt es Vorauszahlungen fest, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Das geschieht erst ab 400 Euro im Jahr und mindestens 100 Euro je Termin.
Im ersten steuerpflichtigen Jahr kommt beides kurz hintereinander. Wer nicht sofort zahlen kann, sollte sich vor Ablauf der Zahlungsfrist melden. Stundung oder Raten sind möglich, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Sinken die Einnahmen, etwa nach dem Ende eines Nebenjobs, lässt sich eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Von allein passiert das nicht.
Rente mit 63: Scheitert Merz jetzt ausgerechnet am DDR-Erbe?
Aktivrente: 2000 Euro steuerfrei, aber erst ab 2026
Für arbeitende Rentner gilt seit dem 1. Januar 2026 eine neue Regel. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann bis zu 2000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei verdienen.
Minijobs, Selbstständige und Pensionen sind ausgenommen. Für die Bescheide des Jahres 2025 hilft die Aktivrente nicht mehr.
Fast die Hälfte bekam Geld zurück
45 Prozent der ausgewerteten Rentnerinnen und Rentner erhielten eine Erstattung, im Schnitt 1383 Euro. Bei 14 Prozent ergab der Bescheid weder das eine noch das andere.
Wer Belege für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden oder selbst getragene Krankheitskosten sammelt, verbessert seine Aussichten auf diese Seite der Statistik.
„Die Bombe war uns egal“: Wie Reisende am Flughafen Leipzig den Drohnenfund erlebten
Sonnenfinsternis über Sachsen-Anhalt: Warum sich der Blick nach oben lohnt
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]