Bürgerinnen und Bürger müssen sich ab Ende Juni an den bisher kostenlosen Corona-Schnelltests mit drei Euro beteiligen. Dies sieht die neue Testverordnung vor, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin vorstellte. Nur für Kleinkinder, besonders gefährdete Gruppen und beim Besuch von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sollen die Bürgertests kostenlos bleiben.
Folgende vulnerable Bevölkerungsgruppen können einen Bürgertest auch weiterhin kostenlos beziehen:
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Kostenlose Tests etwa für den Besuch von Konzerten oder Familienfesten werde es nicht mehr geben, sagte Lauterbach. Wer zu einer der vulnerablen Gruppe gehört, muss dies „glaubwürdig“ belegen und in jedem Fall den Testanlass schriftlich begründen, so das Bundesgesundheitsministerium. Vorgesehen sein soll, jeweils Nachweise vorzulegen, dass man berechtigt ist - etwa per Ausweis oder Pass, mit Bescheinigungen, Vordrucken oder Attesten.
Bei Symptomen Corona-Test beim Arzt
Bei Symptomen sollen die Corona-Testungen laut dem Bundesgesundheitsministerium weiterhin bei Ärzten stattfinden. Ob ein PCR-Test dann durchgeführt wird, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte vor Ort. Die Abrechnung erfolgt hier nicht nach der Testverordnung, sondern nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM).
Mit drei Euro Zuzahlung sollen Bürgertests in weiteren Fällen zu haben sein. Zum Beispiel vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen, nach Risikokontakten, bei einer Warnung auf der Corona-App. Auch für diese bezuschussten Tests soll man sich in der Teststelle in eine Liste eintragen und den Testanlass begründen müssen. Bürgerinnen und Bürger können die drei Euro in der Teststelle oder Apotheke ganz normal bar oder per Karte bezahlen.
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Der Erstattungspreis für die Schnelltests wird vom Bund gleichzeitig von 11,50 auf 9,50 Euro gesenkt. Damit zahlt der Staat fortan im Normalfall 6,50 Euro und die Bürger drei Euro. Lauterbach betonte aber, es gebe die Möglichkeit, dass die Länder „den Anteil der Bürger an den Tests“ übernähmen. Damit könnten sie vor Ort „auf ein erhöhtes Ausbruchsgeschehen reagieren“.
Lauterbach sprach von einer insgesamt „guten Lösung“. Die Bürgertests gingen nach Auslaufen der bisherigen Verordnung Ende Juni lückenlos weiter, was strittig gewesen sei. Die Tests sollten gezielter dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen hätten. Lauterbach machte zugleich kein Hehl daraus, dass er kostenlose Bürgertests für alle gerne weitergeführt hätte.
Corona-Maßnahmen für den Herbst werden am 1. Juli vorgestellt
Lauterbach begründete die Änderung mit den hohen Kosten für den Bundeshaushalt, die derzeit bei rund einer Milliarde Euro pro Monat lägen. „Das können wir uns in der angespannten Haushaltslage, die uns im Herbst erwartet, leider nicht leisten“, sagte der Minister, der sich demnach mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf die Neuregelung einigte. Lauterbach zufolge werden die Kosten für den Bund durch die Bürgertests bis Jahresende nun noch mit 2,7 Milliarden Euro veranschlagt. Ohne die Einführung der Eigenbeteiligung wären es demnach fünf Milliarden Euro gewesen.
RKI: Corona-Inzidenz steigt auf 618
In Berlin wurden laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) nach den bisher letzten gemeldeten Zahlen im März 59.776.753 Bürgertests abgerechnet. Im Januar waren es noch 88.427.009. Bundesweit wurde im Januar ein starker Anstieg verzeichnet mit rund 1,23 Millionen Tests. Die Zahl sank bis Mai auf zirka 340.000.
Die Corona-Inzidenz in Berlin ist unterdessen zuletzt weiter gestiegen. Am Freitag betrug sie 434,6, wie aus dem Dashboard des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom frühen Morgen hervorgeht. Am Vortag hatte der Wert noch bei etwa 403 gelegen, in der Vorwoche noch deutlich niedriger. Für ganz Deutschland wurde am Freitag die Zahl, die die registrierten Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in sieben Tagen angibt, mit 618,2 angegeben.
Laut Divi-Intensivregister werden in Berlin derzeit 45 Corona-Patienten auf Intensivstationen behandelt, davon 24 invasiv beatmet. 28 Betten sind frei. Die Notfallreserve beträgt 295 Betten. Rund fünf positive Covid-19-Erkrankungen, gerechnet auf 100.000 Einwohner, mussten in den zurückliegenden sieben Tagen stationär in einer Klinik behandelt werden. (mit AFP und dpa)
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