Das Bundesverteidigungsministerium hat angekündigt, die Ausnahmeregelung zur Genehmigungspflicht bei längeren Auslandsreisen wehrfähiger Männer schnellstmöglich auf eine gesetzliche Grundlage stellen zu wollen. Ein entsprechender Passus soll im geplanten Reservestärkungsgesetz verankert werden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag in Berlin. „Damit nutzen wir jetzt den schnellstmöglichen Weg, um im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens für weitere Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten da auch auszuräumen.“
Bislang ist die Ausnahmeregelung nicht durch ein Gesetz geregelt, sondern nur durch eine vom Ministerium erlassene Allgemeinverfügung. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag, kam zu dem Schluss, dass diese Allgemeinverfügung rechtswidrig und damit ungültig sein könnte.
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Gutachten sieht Kompetenzüberschreitung
Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt, heißt es in dem Gutachten. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, schreibt der Wissenschaftliche Dienst. Allein das Bundesverfassungsgericht dürfe demnach ein Gesetz oder Teile davon aufheben.
Werden Ausnahmen von einem Gesetz definiert, müssten auch Fälle übrigbleiben, für die das Gesetz weiterhin gelte, heißt es weiter. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall.“ Die Allgemeinverfügung nehme jedoch alle Männer von der Genehmigungspflicht aus. Das Ministerium könne die Verfügung selbst zurücknehmen, ein Gericht könne sie auch für ungültig erklären. Zuerst hatte das „ARD-Hauptstadtstudio“ darüber berichtet.
Ministerium spricht von „Versehen“
Die Sprecherin des Verteidigungsministeriums übte am Montag Selbstkritik. Die Regelung zur Genehmigung von Auslandsaufenthalten, wie sie im verabschiedeten Gesetz stehe, sei „sicherlich ein Fehler beziehungsweise eine Ungenauigkeit“. Sie fügte hinzu: „Dass die Norm so drin steht, wie sie drin steht, ist ein Versehen.“
Die Allgemeinverfügung gelte ohnehin nur „für diesen Übergangszeitraum, bis das Reservestärkungsgesetz in Kraft tritt“, sagte die Sprecherin. Entscheidend sei, „dass sich an der Sache nichts ändert, sondern auch weiterhin eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte derzeit nicht eingeholt werden muss“.
Scharfe Kritik aus der Linksfraktion
Linken-Fraktionsvize Desiree Becker nannte den Vorgang „ein weiterer Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) überschreite „eindeutig seine Kompetenzen und untergräbt die Gewaltenteilung“, kritisierte sie.
Hintergrund ist die zum 1. Januar in Kraft getretene Wehrdienstreform. Sie sieht eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung für 18-jährige Männer vor. Frauen können sich freiwillig mustern lassen. Das Gesetz öffnet zudem die Tür zu einer Bedarfswehrpflicht, falls die angestrebten Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden. (mit AFP)
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