Ruhestörung

Polizei als Spaßverderber: Illegale Party am Zwenkauer See beendet

Circa 40 bis 50 Menschen feierten laut Polizei im Naturschutzgebiet am Harthbogen mit DJ-Technik und Lagerfeuer. Ein 21-Jähriger wurde angezeigt.

Alexander Angierski
2 Min
Party im Naturschutzgebiet: Die Polizei beendete am Zwenkauer See eine nicht genehmigte Feier mit DJ-Technik und Lagerfeuer (Symbolbild).

Party im Naturschutzgebiet: Die Polizei beendete am Zwenkauer See eine nicht genehmigte Feier mit DJ-Technik und Lagerfeuer (Symbolbild).

© Depositphotos/imago

Die Polizei hat am Samstag am Zwenkauer See eine nicht genehmigte Party unter einer Autobahnbrücke beendet. Beamte des Reviers Borna und der Inspektion Zentrale Dienste trafen am Harthbogen nach Angaben der Polizeidirektion Leipzig circa 40 bis 50 Menschen an. Zuvor hatten sich Anwohner beschwert: Zeugen meldeten der Polizei am Samstagvormittag, dass dort seit Mitternacht laute Musik zu hören sei.

Der Ort an der Autobahnbrücke war der Polizei bereits bekannt. Im dortigen Naturschutzgebiet hatten die Feiernden professionelle DJ-Technik und benzinbetriebene Stromaggregate aufgebaut, zudem brannte ein Lagerfeuer. Als Verantwortliche für die Veranstaltung gilt laut Polizei eine 28 Jahre alte Frau.

Die Beamten beendeten die Party, die Beteiligten verließen den Ort. Das Feuer löschten die Feiernden selbst. Die Polizei fertigte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige; die abschließende rechtliche Einordnung werde noch geprüft. Gegen 13 Uhr war der Einsatz vor Ort beendet.

21-Jähriger soll Polizisten am Zwenkauer See beleidigt haben

Während des Einsatzes soll ein alkoholisierter 21-Jähriger die Beamten beleidigt und Widerstand geleistet haben. Um seine Identität zu klären, brachten ihn die Polizisten auf Anordnung einer Bereitschaftsstaatsanwältin auf eine Dienststelle, wo er erkennungsdienstlich behandelt wurde. Anschließend kam er wieder frei.

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Gegen den Mann nahm die Polizei eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung auf. Für ihn wie für die 28-Jährige gilt die Unschuldsvermutung.

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