RAUEN. Die Polizei wird zunächst nicht dabei mithelfen, das Grundstück der Familie Plenzke in Rauen (Oder-Spree) zwangsweise an die Kanalisation abzuschließen. "Wir warten auf die Eilentscheidung des Landesverfassungsgerichts", sagte die Sprecherin des Innenministeriums, Dorothée Stacke. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte die Polizei verpflichtet, dem Zweckverband Fürstenwalde beim geplanten Zwangsanschluss Vollzugshilfe zu leisten. Dagegen hatten die Grundstückseigentümer beim Verfassungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt. Nach Angaben des Gerichts wird Ende dieser oder Anfang kommender Woche darüber entschieden.Barbara Plenzke, die auf ihrem Grundstück eine biologische Kleinkläranlage betreibt, lehnt einen Zwangsanschluss seit Jahren ab. Ihr Anwalt, der Landtagsabgeordnete Stefan Sarrach (Linke), kritisiert das Vorgehen des Zweckverbandes Fürstenwalde scharf. Er wirft dem Verband vor, dass aus der 1995 fertig gestellter Anlage Klärwasser in die Rieselfelder unweit eines Naturschutzgebietes abgegeben werde. Eine Anfrage der Linken im Landtag hatte jüngst ergeben, dass die Kläranlage nur aufgrund einer vorläufigen Ausnahmegenehmigung weiterarbeiten darf. Außerdem entsorgt die Anlage bereits jetzt deutlich mehr Haushalte als geplant. Die Betriebserlaubnis war ursprünglich nur bis 2005 gewährt worden. Da sei es doch verständlich, dass sich seine Mandantin gegen den Zwangsanschluss wehre, so Sarrach. Auf dem Grundstück haben Unterstützer der Familie Plenzke mit Baumstämmen und einem Lkw den Zugang verwehrt. Der Zweckverband Fürstenwalde beanstandet, dass die an Plenzkes Kleinkläranlage gemessenen Werte nicht in Ordnung seien. (mak.)
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